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Wegen überhöhter Anzahlungsforderungen hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt gegen fünf Fluggesellschaften Klage erhoben. Dass sie sofort bei der Buchung – und damit oft monatelang im Voraus – die Bezahlung des vollen Flugpreises verlangen, sehen die Verbraucherschützer als klaren Verstoß gegen das Prinzip „Ware gegen Geld“.