Nachrichtenportal für Touristik – Reisen – Kultur & Lifestyle
Ryanair versucht, durch Klauseln im Beförderungsvertrag unbequeme Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen zu vermeiden. Das Amtsgericht Nürnberg stellt nun in einem wegweisenden Urteil fest, dass die Rechtslage nach deutschem und nicht nach irischem Recht zu beurteilen ist. Flugrecht.de hatte für die Passagiere geklagt.