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Abtretungsverbot bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen unwirksam?
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes zeigt sich der Luftfahrtverband glücklich: Verbraucher müssen auch weiterhin Tickets vorab bezahlen, auch wenn der Flug erst in ferner Zukunft angetreten wird.
Reisepreisanzahlungen von 25 und 30 Prozent sowie Restpreisfälligkeit 40 Tage vor Reiseantritt sind unzulässig. Auch Stornopauschalen zwischen 25 und 80 Prozent bzw. 40 und 90 Prozent des Reisepreises sind unwirksam. Urteil weist Reisekonzern Thomas Cook in die Schranken.
Wer mit seiner Urlaubsreise wegen Mängeln nicht zufrieden ist und vom Veranstalter Geld zurück haben will, muss trifftige Gründe vorweisen können. Pauschale Aussagen wie „katastrophale hygienische Zustände“ reichen nicht aus. Beweissicherung ist wichtig beim Gang vors Gericht.
Verkehrswachstum vom Fluglärm entkoppeln – umsetzbare Maßnahmen fehlen
„Mit dem VGH-Beschluss, Nachtflüge in der Zeit von 23 bis 5 Uhr zu überprüfen, haben die Kasseler Richter dem Wirtschaftsstandort Rhein-Main einen Bärendienst erwiesen“, erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen). Gleichzeitig zweifeln die ADV-Fachleute die rechtliche Begründung des VGH an.
Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung – Heutiges VGH-Urteil bedroht Deutschlands internationale Wettbewerbsfähigkeit
Als „einen guten Tag für die deutsche Luftverkehrswirtschaft und die Zukunft der Region im europäischen Standortwettbewerb“ bezeichnete die Fraport AG das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel zum Frankfurter Flughafenausbau. Vorstandschef
Urteil gegen Ticketstornierungen von Ryanair in zweiter Instanz bestätigt
Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG Koblenz) hat heute die Berufung der Deutschen Lufthansa AG gegen das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach (LG Bad Kreuznach) wegen angeblicher Zahlung rechtswidriger Beihilfen durch die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH an die Fluggesellschaft Ryanair in zweiter Instanz zurückgewiesen.
Airline muss Entschädigung für Flugausfall zahlen
Hamburg: Wer ein Hotelzimmer reserviert und später absagt, kann dennoch zur Kasse gebeten werden.