Nachrichtenportal für Touristik – Reisen – Kultur & Lifestyle
Der Dieseabgasskandal betrifft auch Reise- und Wohnmobile. Im Rahmen der Wertminderungsansprüche kann der geschädigte Verbraucher von der Beklagten den Betrag verlangen, um den er das Fahrzeug zu teuer erworben hat. Das wird auch als kleiner Schadenersatz bezeichnet. Das Landgericht Landshut hat diese Möglichkeit jetzt bestätigt.