Mehr zum Thema "Recht auf Reisen"

Reisemängel auf Kreuzfahrten: Minderung auch ohne Verschulden des Veranstalters

29.03.2022

Routenänderungen und Hafenausfälle sind sehr häufig anzutreffende Phänomene bei Kreuzfahrten. Gründe hierfür gibt es reichlich: schlechtes Wetter, besetzter Liegeplatz oder andere „unvorhersehbare“ Umstände. „Betroffene können auch bei unverschuldeten Änderungen des Reiseverlaufs gegen den Veranstalter Ansprüche auf Reisepreisminderung geltend machen“, stellen die Betreiber der Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de, klar.

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USA: „Virginia’s 40 Off“ erinnert an Recht auf Reisen

16.06.2009

ourismusindustrie des Ostküstenstaats erleichtert mit finanziellen Vorteilen die Ausübung eines Grundrechts, das auf persönliches Wohlbefinden zielt

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