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A-ROSA erhebt Mehrwertsteuerzuschlag für Flusskreuzfahrt-Neubuchungen

20.12.2011

Die A-ROSA Flussschiff GmbH erhebt für ihre Flusskreuzfahrten ab dem 16. Januar 2012 einen Mehrwertsteuerzuschlag. Grund ist der ab 1. Januar 2012 wahrscheinlich geltende neue Mehrwertsteuersatz für die Personenbeförderung mit Schiffen von 19 Prozent an Stelle der bislang geltenden 7%.

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