Mehr zum Thema "Nachtflüge"

BDI und ADV: Rückschlag für den Luftverkehrsstandort Deutschland

04.04.2012

Nachtflüge unverzichtbar für Wettbewerbsfähigkeit

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Flughafenverband ADV fordert Land Hessen auf, vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen

24.08.2009

„Mit dem VGH-Beschluss, Nachtflüge in der Zeit von 23 bis 5 Uhr zu überprüfen, haben die Kasseler Richter dem Wirtschaftsstandort Rhein-Main einen Bärendienst erwiesen“, erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen). Gleichzeitig zweifeln die ADV-Fachleute die rechtliche Begründung des VGH an.

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