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Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Hurrikane-George-Entscheidung die Rechte von Pauschalurlaubern gestärkt. Informationspflichten von Reiseveranstaltern wurden ausgeweitet. Urlauber können den Pauschalreisevertrag bei gefährlichen Wirbelstürmen, Tropenstürmen, Hurrikanen, Taifunen, und sonstigen Naturkatastrophen kostenfrei kündigen.