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Insbesondere auf Reisen können die Folgen eines Verkehrsverstoßes verheerend sein. Besonders heikel ist für Urlauber ein Entzug der Fahrerlaubnis in der Fremde. Was also tun, wenn die Polizei im Ausland den Führerschein einkassiert? Und gilt das Fahrverbot dann auch im Heimatland?
Die Sicherheit von Radfahrenden muss gezielt verbessert werden, damit die Unfallzahlen im Straßenverkehr weiter sinken. Ein sinnvolles Mittel hierfür sind Fahrtrainings für die Nutzer von Pedelecs, insbesondere wenn es sich um ältere Verkehrsteilnehmer handelt.
Wer seinen Führerschein im Ausland verloren hat, braucht dies nicht der Botschaft oder dem Konsulat zu melden. Der Ersatzführerschein ist bei der Führerscheinstelle in der Stadt zu beantragen, in der der Autofahrer wohnt. Ein Diebstahl sollte auch im Ausland immer bei der dortigen Polizei angezeigt werden. München – Betroffene können einen Ersatzführerschein nur nach Rückkehr […]
Ein aktueller Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kann zum „Rettungsanker“ werden für vielfahrende Geschäftsreisende, denen ein Bußgeld, ein Fahrverbot oder gar der Verlust des Führerscheins droht, weil sie im Laufe der Zeit zu viele Punkte wegen Geschwindigkeitsüber- schreitungen gesammelt haben.