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Der Bundesrat hat das bereits am 14. Dezember 2006 vom Bundestag verabschiedete novellierte Fluglärmschutzgesetz passieren lassen.
In der öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages am 8. Mai 2006 haben Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) erneut Nachbesserungen für Teile des Gesetzentwurfs angemahnt.