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Insbesondere auf Reisen können die Folgen eines Verkehrsverstoßes verheerend sein. Besonders heikel ist für Urlauber ein Entzug der Fahrerlaubnis in der Fremde. Was also tun, wenn die Polizei im Ausland den Führerschein einkassiert? Und gilt das Fahrverbot dann auch im Heimatland?
Wer seinen Führerschein im Ausland verloren hat, braucht dies nicht der Botschaft oder dem Konsulat zu melden. Der Ersatzführerschein ist bei der Führerscheinstelle in der Stadt zu beantragen, in der der Autofahrer wohnt. Ein Diebstahl sollte auch im Ausland immer bei der dortigen Polizei angezeigt werden. München – Betroffene können einen Ersatzführerschein nur nach Rückkehr […]