Mehr zum Thema "Blaulicht"

Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sind bei dringenden Einsätzen von der Straßenverkehrsordnung weitgehend befreit.

11.08.2016

Vorsicht bei Blaulicht und Martinshorn.  Ist ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs, müssen Autofahrer „freie Bahn“ schaffen. Beide Zeichen signalisieren, dass der Einsatz dazu dient ein Menschenleben zu retten. Wer den Einsatz von Rettungsfahrzeugen behindert, dem drohen 20 Euro Verwarnungsgeld.

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