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Die in der ADV vertretenen 57 deutschen Flughäfen weisen die in den vergangenen Wochen vom Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) wiederholt erhobene Behauptung, die Flughafenentgelte würden 20% der Betriebskosten der Fluggesellschaften ausmachen, als falsch zurück.
Der Bundesrat hat das bereits am 14. Dezember 2006 vom Bundestag verabschiedete novellierte Fluglärmschutzgesetz passieren lassen.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) begrüßt die Verabschiedung des neuen Fluglärmschutzgesetzes, das schon in den beiden vergangenen Legislaturperioden auf der politischen Agenda stand.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) begrüßt die Verabschiedung des neuen Fluglärmschutzgesetzes, das schon in den beiden vergangenen Legislaturperioden auf der politischen Agenda stand.