Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt in diesem Jahr acht Stipendien an Tänzerinnen und Tänzer sowie an Choreografinnen und Choreografen im Bereich des zeitgenössischen Tanzes im Gesamtumfang von 20.000 Euro.
Berlin – Bewerben können sich in Berlin lebende Tänzer/innen und Choreografen/ Choreografinnen, die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben, über eine abgeschlossene Tanzausbildung verfügen und/oder zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen können. Choreografen/Choreografinnen müssen zudem mindestens eine eigene Choreografie/Produktion zur Aufführung gebracht haben.
Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben im Bereich des zeitgenössischen Tanzes, die der künstlerischen Entwicklung dienen. Das können z.B. Recherchevorhaben oder In- und Auslandsaufenthalte zu Weiterbildungszwecken sein.
Für die Vergabe der Stipendien ist die fachliche Beurteilung einer unabhängigen Jury maßgebend. Die Bewerbungsfrist endet am 02. März 2009.
Die Förderung erfolgt unter Vorbehalt zur Verfügung stehender Mittel.
Die Bewerbungsunterlagen können bei der Kulturverwaltung des Berliner Senats, Bereich Darstellende Kunst/Tanz , Brunnenstr. 188 – 190, 10119 Berlin, (Tel. 90228-759, 711) abgeholt oder im Internet unter kultur.berlin.de abgerufen werden.