Berlin: Der Vorstand der Deutschen Bahn AG sieht sich im Hinblick auf falsche Sachverhalts-Darstellung in der heutigen Ausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ nochmals zu folgender Feststellung veranlasst:
– Die partiellen Schwärzungen in dem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Ergänzungsgutachten „Privatisierungsvarianten der Deutschen Bahn AG mit und ohne Netz“ wurden nicht von der DB AG
vorgenommen.
– Die DB hatte im Zuge der Konsultationen durch die Gutachter lediglich gebeten, vertrauliche Unternehmensinformationen zu schützen. Dies betrifft zum Beispiel Daten aus der Mittelfristigen
Finanzplanung des Unternehmens.
– Die Bitte um vertrauliche Behandlung wurde ohne Mitwirkung und Kenntnis der DB in Form von Schwärzungen einzelner Passagen umgesetzt, eine Abstimmung mit der DB oder eine Vorab-Information
dazu an die DB gab es nicht.
– Einzelne geschwärzte Passagen würde die DB selbst gar nicht als vertraulich einstufen. Daher hatte DB-Vorstandsvorsitzender Hartmut Mehdorn bereits am vergangenen Donnerstag erklärt, dass die DB AG
gern an der Überprüfung der geschwärzten Passagen mitwirken und unkritische Passagen freigeben werde.
Die DB AG verweist in diesem Zusammenhang auf die ausführliche Darstellung des Sachverhalts in ihrer Presseinformation vom 16. Februar, die im Internet unter www.db.de/presse abrufbar ist.
Originaltext: Deutsche Bahn AG
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