Sicherheit: Luftverkehr begrüßt neuen Handlungsspielraum


13 Mrz 2008 [12:28h]     Bookmark and Share


Sicherheit: Luftverkehr begrüßt neuen Handlungsspielraum

Sicherheit: Luftverkehr begrüßt neuen Handlungsspielraum



Auf die Einigung in der Europäischen Union, die Sicherheitsregeln im Luftverkehr neuen Erkenntnissen anzupassen und damit auch den Reiseverlauf für Passagiere zu verbessern, hat der deutsche Luftverkehr positiv reagiert.

Die Überarbeitung der EU-Luftsicherheits-Verordnung 2320/2002 zeigt eine willkommene Sachlichkeit in der Sicherheitsdiskussion. Der deutsche Luftverkehr begrüßt diesen neuen Handlungsspielraum. Airlines und Airports erkennen darin gute Ansätze, ein sinnvolles Verhältnis zwischen Gefahrenabwehr und Mobilitätsbedürfnis herzustellen:

Nach zweieinhalbjährigen Verhandlungen haben sich EU-Kommission, EU-Parlament und Ministerrat darauf verständigt, die Luftsicherheitsverordnung zu novellieren. Am Dienstag wurde die Einigung verabschiedet. Sie sieht u. a. die Möglichkeit zur Stärkung der sogenannten „One Stop Security“ vor – also einer Abschaffung von erneuten Sicherheitskontrollen für Passagiere und deren Gepäck, wenn bereits am Ausgangsflughafen eine EU-konforme Sicherheitskontrolle erfolgt ist. Auch können unter gewissen Voraussetzungen Verzögerungen vermieden werden, die durch das Ausladen von Gepäck entstehen, wenn der Fluggast nicht zum Flug erschienen ist. Gleichzeitig eröffnet die Einigung die Möglichkeit, die Finanzierung der Sicherheitsmaßnahmen neu zu diskutieren und in jedem Fall mehr Transparenz darüber zu gewinnen, wer in welchem europäischen Land was zahlt.

Zur umstrittenen Flüssigkeitsregelung gab es noch keine neue Entwicklung. Allerdings ist auch dort der Weg für eine Überprüfung geebnet.

„Zum Schutz der Bevölkerung muss das richtige Augenmaß gewahrt werden. Dieses haben die europäischen Institutionen hier erkennen lassen“, sagt Tanja Wielgoß, Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Deutschen Fluggesellschaften (BDF). Auch der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV), Ralph Beisel, begrüßt den Kompromiss: „Der neue Spielraum trägt der Dynamik der technischen Entwicklung Rechnung und stellt den ersten Schritt zu mehr Flexibilität und Effizienz dar.“

Beide Verbände sprechen sich dafür aus, den konstruktiven Ansatz konsequent weiter zu verfolgen. Die kontinuierliche Prüfung von Nutzen und Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns muss sich aber auch auf andere sicherheitsrelevante Debatten wie die Speicherung von Fluggastdaten beziehen. Die hier diskutierten Maßnahmen sind nicht nur bürgerrechtlich bedenklich, sondern auch organisatorisch überzogen. Bisher ist noch nicht einmal die letzte Richtlinie zur Datenübermittlung umgesetzt. Die Einführung einer neuen Maßnahme ohne Prüfung der alten laufe deshalb ins Leere.







  • Palma.guide



Kontakt zum Verfasser der Nachricht:

[contact-form-7 id="53822" title="KontaktAutorArtikel"]




Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*