Nach der Einführung der Warnwestenpflicht für Autofahrer seit 1. Juli diesen Jahres, kommt jetzt ab 1. September auch die Warnwestenpflicht für Radfahrer.
Damit Radfahrer bei schlechten Sichtverhältnissen besser geschützt sind, tritt ab 1. September 2008 in Frankreich eine Warnwestenpflicht für Radfahrer in Kraft. Jeder Radfahrer, der außerhalb eines Stadtgebietes unterwegs ist muß nachts o d e r tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen ab sofort die EU-konforme Warnweste überstreifen. Untersuchungen haben belegt, das ein Radfahrer mit einer reflekierenden Warnwest tagsüber dreimal und nachts fünfmal besser erkennbar ist, also ohne diesen Selbstschutz!
Die Regelung betrifft alle Radfahrer ohne Ausnahme. Zuwiderhandlungen werden ab 1. Oktober 2008 mit einer Geldbuße in Höhe von 35 Euro geahndet.