CheapTickets siegt erneut und darf auch weiterhin Ryanair-Tickets vermitteln
Hamburg – Ab sofort ist es offiziell. Das Landgericht Hamburg hat erstmals in einem ordentlichen klageverfahren und nicht in einem Eilverfahren für CheapTickets entschieden, dass das Vermitteln von Ryanair-Flugtickets von CheapTickets rechtlich in Ordnung ist.
Laut dem Landgericht ist die Nutzung der Internet-Technik „Screen-Scraping“ weiter ausdrücklich erlaubt. Somit darf CheapTickets zum Vermitteln von Flugtickets auch zukünftig Daten von der Webseite von Ryanair auslesen.
Vor Gericht wurde am 26. Februar 2010 entschieden, dass anders als von Ryanair kommuniziert, keine Verletzung von Datenbankrechten vorliegt. Ryanair hatte versucht, CheapTickets die Vermittlung von Ryanair-Flügen zu untersagen. Damit ist Ryanair nun in erster Instanz gescheitert.
„Dieses Urteil bestätigt unser Geschäftsmodell. Wir haben es als erster flugvermittler in Deutschland geschafft, die Methode des Screen-Scrapings in einem klageverfahren gegen Ryanair als rechtens erfolgreich zu verteidigen. Das ist für die gesamte Tourismus-Branche und für den Verbraucherschutz ein wichtiger meilenstein. Wir freuen uns, unseren Kunden somit auch zukünftig Tickets aller Airlines einschließlich der Lowcost-Carrier anbieten zu dürfen“, so Thorsten Hardtmann, Brand Manager von CheapTickets.de.
Zusammen mit den Münchner IT-Rechtlern Dr. Philipp Süss und Dr. Thomas Fischl war CheapTickets gegen Ryanair bereits in den Jahren 2008 und 2009 vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Eilverfahren erfolgreich gewesen. In der damaligen einstweiligen Verfügung war es Ryanair untersagt worden, die über CheapTickets.de gebuchten Flugscheine gegenüber den Kunden für ungültig zu erklären. Damals hatte sich Ryanair geweigert, Ticketbuchungen über Drittanbieter anzuerkennen. Dies war seitens zahlreicher Verbraucherschutzorganisationen, Reiseverbände und der Politik heftig kritisiert und vom Gericht als unzulässig erklärt worden.