Erfreut reagiert die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) auf die seit gestern wirksame Mitgliedschaft des irischen Flugunternehmens Ryanair im Trägerverein der SÖP. Damit können sich nun auch Fluggäste bei Streitfällen an die söp wenden und eine außergerichtliche Streitschlichtung beantragen. Das spart allen Beteiligten Zeit, Geld und Ärger.
Berlin – Hintergrund:
– Die zweite und dritte Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Schlichtung im Luftverkehr steht am Donnerstag, den 21.3.2013, als TOP 13 auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
– Reisen per Bahn, Bus, Flugzeug oder Schiff können von Verkehrsunternehmen wie von deren Kunden noch so gut geplant und organisiert sein: Es wird immer wieder zu Problemen kommen, die Anlass zur Beschwerde geben.
– Wer als Reisender auf seine Beschwerde keine ihn zufriedenstellende Antwort vom Verkehrs¬unter-nehmen erhält, kann sich an die söp wenden. Die söp prüft die Beschwerde und erarbeitet einen Schlichtungs¬vorschlag zur ein¬vernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.
– Beschwerdeführer wie auch Beschwerdegegner können frei entscheiden, ob sie die für Reisende kostenfreie Schlichtungsempfehlung der söp annehmen bzw. ablehnen. Erst wenn beide Parteien der Schlichtungsempfehlung zugestimmt haben, wird sie rechtswirksam.
– Die söp ist von der EU als sachlich unabhängig und neutral arbeitende Schlichtungsstelle anerkannt („notifiziert“).
– Über 10.000 Reisende haben seit Start der söp im Dezember 2009 bereits einen Schlichtungsantrag gestellt.
– Über 200 Verkehrsunternehmen (Bahn, Fernbus, Schiff) machen bereits mit, d.h. sie sind Mitglied im Trägerverein der Schlichtungsstelle und finanzieren somit die Schlichtungsstelle.
Reisende finden ausführliche Informationen online .
Foto: Carstino Delmonte