Reisen in ein Land, das von einer deutschen Reisewarnung betroffen ist, kann leicht zur persönlichen Katastrophe führen. Mehrere Risiken reisen immer mit. Eine Reisewarnung ist die höchste Warnstufe, die vom Auswärtigen Amt entschieden und veröffentlicht wird. Sie wird nur dann ausgesprochen, wenn der Außenminister eine „konkrete Gefahr für Leib und Leben“ befürchten muss. Für Reisende kann das gravierende Konsequenzen haben.
Wie der Name schon sagt, es ist eine „Warnung“, also ein dringender Appell, nicht ein Verbot. Die Reisewarnung empfiehlt aufgrund der Gefahrenlage von „nicht notwendigen, touristischen Reisen“ in die betroffenen Regionen und Länder Abstand zu nehmen. Man darf also aus deutscher Sicht reisen, ob und unter welchen Bedingungen man im Zielland einreisen darf steht auf einem anderen Blatt und wird dort entschieden.
Dennoch sollte man ein Reisewarnung sehr ernst nehmen denn sie wird aufgrund von vielen gesammelten Fakten und Informationen aus dem betroffenen Land oder der Region beschlossen. Zum einen für das persönliche Verhalten und natürlich hat die Reisewarnung auch rechtliche Konsequenzen, die sehr weitreichend sein können.
Beispielsweise kann sie unter anderem zur Folge haben, dass ein Versicherungsschutz entfällt. Schon in den AGB vieler Versicherungspolicen finden sich Klauseln, die einen Versicherungsschutz ausschließen, wenn es für das Zielland eine Reisewarnung gibt. Das gilt zum Beispiel für
- Auslandskrankenversicherung
- Reiserücktrittsversicherung
Wenn es sich wie bei Corona um eine weltweite gesundheitliche Bedrohung handelt, sprechen Versicherer von einer Pandemieklausel. Wer also eine solche Versicherung hat und in ein Land mit Reisewarnung reisen will, sollte sich die Police vorab durchlesen um zu wissen, ob und welche Leistungen noch versichert sind.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Tatsache, dass im Falle einer Pandemie wie bei Corona bei der Rückehr Maßnahmen wie Qarantäne oder auch medizinische Tests für Heimkehrer angeordnet werden können. Bei Verstößen gegen solche behördlichen Auflagen können erhebliche Strafen ausgesprochen werden.
Gerade bei Corona zeigt sich: Bereits wer aus einem fremden Land zurück nach Deutschland reisen möchte und beispielsweise Krankheitssymptome hat, könnte massive Probleme bekommen. Denn viele Länder lassen Passagiere mit solchen Krankheitsanzeichen gar nicht erst ein Flugzeug besteigen. Dann könnte man plötzlich ohne Hotel und gegebenenfalls mit wenig und keinem Geld mehr im Ausland stehen.
Spanien ist eines der Länder, das beispielsweise auf Mallorcas Flughafen mit versteckten Sensorkameras die Temperaturen der Fluggäste erfasst ohne dass diese das wissen. Für manche ist dies ein gravierender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Denn wer schon erhöhte Temperatur oder andere „coronatypische“ Symptome aufweist muss damit rechnen vom Flug ausgeschlossen und damit an der Heimreise gehindert zu werden, auch wenn es sich „nur“ um eine Erkältung handelt. Von Deutschland kann man dann keine große Hilfe erwarten, wenn das Land – was bei Spanien in der Corona-Pandemie der Fall ist – als Risikogebiet eingestuft wurde.
Nach den in der Corona-Pandemie seit März 2020 ausgesprochenen Reisewarnungen für verschiedene Regionen und Länder gab es immer wieder Änderungen. Auch die Maßnahmen, die Rückkehrer beachten mussten wurden geändert. Teils wurden diese durch das Auswärtige Amt, Landesbehörden und andere politische Instanzen selbst vorgenommen, teils auch durch Gerichte untersagt und mussten dann von den Behörden umgesetzt werden.
Nach den zunächst pauschal weltweiten Reisewarnungen wurden diese mittlerweile aufgehoben und durch individuelle Reisewarnungen ersetzt, die abhängig vom Infektionsgeschehen, für einzelne Länder und Regionen gelten.
Dabei gilt als Richtwert die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung. Wenn innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auftreten, wird eine erneute Reisewarnung ausgesprochen.
Wie kann man mit diesen Fakten Urlaubsplanung machen?
Einen Anhaltspunkt für anstehende Reisewarnungen bietet schon das Robert-Koch-Institut. Meist erklärt das Institut eine Region zum Risikogebiet und das Auswärtige Amt spricht aufgrund dieser Sachlage eine Reisewarnung aus.
Bis zum 30. September 2020 galt für alle Drittstaaten außerhalb der EU eine Reisewarnung. Seitdem entscheidet das Auswärtige Amt individuell auf der Basis der Infektionszahlen von Land zu Land, ob ein Reisewarnung ausgesprochen wird oder nicht.
Das RKI bietet die Übersicht und Zahlen der betroffenen Länder auf seinen Webseiten für jedermann an. Die Daten werden ständig aktualisiert, wobei diese Daten aus verschiedenen Quellen stammen. Dabei ist es durchaus möglich, dass manche statistische Erhebungen – zum Beispiel in totalitären Staaten – durch Fehler bei der Erhebung, unvollständige oder unwahre Angaben verfälscht sind.