Reisetrend 2009: Urlaub mit 150 Euro Krankenkassen-Zuschuss


26 Feb 2009 [10:02h]     Bookmark and Share




Krankheit vermeiden ist der wirksamste Weg zur Senkung der Gesundheitsausgaben. Deshalb bezuschussen nahezu alle gesetzlichen Krankenkassen die Teilnahme ihrer Versicherten an Fitness- und Entspannungskursen im Urlaub mit durchschnittlich 150 Euro pro Jahr.

Bad Füssing – „Den Zuschuss können alle gesetzlichen Krankenversicherten bekommen“, berichtete Anfang Februar das ARD-Mittagsmagazin einem Millionenpublikum. Nur die wenigsten Krankenkassenmitglieder wissen von diesem Leistungsangebot ihrer Kasse.

Von den Umwälzungen und den Einsparungen durch den Gesundheitsfonds sind die Präventionsangebote der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht betroffen. Aus guten Gründen: Nach einer Untersuchung des Deutschen Heilbäderverbands spart jeder in qualifizierte Vorsorgemaßnahmen investierter Euro den Kassen langfristig drei Euro Ausgaben für die Krankheitsbehandlung.

Vor allem angesichts der knapper werdenden Urlaubsbudgets kombinieren immer mehr Bundesbürger Urlaub und Gesundheitsvorsorge: Für so manche Familie macht die gemeinsame Investition in die Gesundheit, verbunden mit mehreren 100 Euro Zuschuss ihrer Krankenkasse, die Ferien in wirtschaftlich schwierigen Zeiten überhaupt erst finanzierbar.

Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Kompaktprävention, einer Dachorganisation qualitätsgeprüfter Präventionsreisen-Veranstalter, sind in diesem Jahr deutsche Kurorte, aber auch Reiseziele im Ausland, von Österreich bis zu den Mittelmeerinseln, Renner im Angebot. Die Reiseangebote sind oft unschlagbar günstig: eine Woche Bad Füssing beispielsweise gibt es inklusive Gesundheitsprogramm ab EUR 129,- ( dr-holiday.de ), 7 Tage Gesundheitsurlaub im 4-Sterne-Hotel im tschechischen Marienbad ab EUR 239,- ( globe-service.de ).

Voraussetzung für die Gewährung der in der Regel EUR 150,- Krankenkassen-Zuschuss: Kursprogramme und die Qualifikation der Trainer müssen den strengen gesetzlichen Vorgaben nach § 20 SGB V entsprechen. Nur dann dürfen die Kassen Zuschüsse bezahlen. Weitere Voraussetzung: Der Versicherte muss an 80 % des Kursprogramms teilnehmen und dies durch Vorlage einer Teilnahmebescheinigung nach Reiserückkehr nachweisen.

Informationen über die Gesundheitsurlaubsangebote, die Krankenkassen meist in Zusammenarbeit mit Spezialveranstaltern anbieten, gibt es im Internet unter kompaktpraevention.de







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