Reisepreisminderung: Mängel müssen präzise dargestellt werden


27 Mrz 2012 [15:46h]     Bookmark and Share


Reisepreisminderung: Mängel müssen präzise dargestellt werden

Reisepreisminderung: Mängel müssen präzise dargestellt werden



Wer mit seiner Urlaubsreise wegen Mängeln nicht zufrieden ist und vom Veranstalter Geld zurück haben will, muss trifftige Gründe vorweisen können. Pauschale Aussagen wie „katastrophale hygienische Zustände“ reichen nicht aus. Beweissicherung ist wichtig beim Gang vors Gericht.

München – Wer mit dem Verlauf seiner Urlaubsreise unzufrieden ist und meint, Gründe für Erstattungen zu haben weil einiges schief gelaufen ist, muss diese Gründe seinem Reiseveranstalter konkret darlegen. Pauschale Hinweise auf eine „riesige Baustelle“ oder „katastrophale hygienische Zustände“, die den Urlaub zunichte gemacht haben sollen, reichen als Gründe nicht aus.

Bei der Reklamation vor Ort sind ebenfalls einige wichtige Punkte zu beachten. Allein mit Wut im Bauch kann man vieles falsch machen – und bekommt im Zweifel von den Kosten des Urlaubs nichts zurück. 

In einem Fall buchte ein Ehepaar mit Baby für Dezember 2010 eine achttägige Reise nach Ägypten. Die Kosten lagen bei 808 Euro. Im Reisepreis enthalten waren Flüge, Unterbringung und Verpflegung.

Nach ihrer Rückkehr verlangten sie 606 Euro vom Reiseveranstalter zurück. Außerdem wollten sie eine Entschädigung in Höhe von 700 Euro für den mißlungenen Urlaub. Sie argumentierten pauschal das Hotel sei eine riesige Baustelle gewesen, die hygienischen Verhältnisse seien eine Katastrophe gewesen. Auch die sanitären Einrichtungen seien nur unzureichend gereinigt worden. Das Essen sei wenig appetitlich gewesen und der Service nicht zufriedenstellend. Das Ehepaar bemängelte noch weitere Punkte und als der Veranstalter auf die Forderungen der Kunden nicht einging, weil er sie für unberechtigt hielt, zog das Paar vor Gericht.

Die Richterin am Amtsgericht München wies die Kläger darauf hin, dass die Gründe für die Forderung gänzlich ungenau sei. Statt der erwarteten 1.306 Euro plus Rechtsanwalts- und Gerichtskosten einigten sich die Parteien auf eine vom Veranstalter angebotene Vergleichszahlung von 150 Euro. Auf den Kosten für den Rechtsstreit blieb das Paar vollständig sitzen.

Weitere Informationen: kostenlose-urteile.de

Foto: Carstino Delmonte







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