Wer bei der Fahrt nach Österreich unnötigen Ärger vermeiden möchte, sollte laut ADAC die Vignette ordnungsgemäß anbringen.
München – Richtig klebt das „Pickerl“ innen an der Windschutzscheibe im linken oberen Bereich und hinter dem Rückspiegel. Tabu ist eine Anbringung hinter einem eventuell vorhandenen Tönungsstreifen. Die Vignette gilt
immer nur für ein Fahrzeug und ist nicht übertragbar. Eine Mehrfachverwendung ist damit nicht zulässig, Verstöße dagegen werden in Österreich teuer.
Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss im Regelfall zur Vermeidung eines Bußgeldverfahrens eine sogenannte Ersatzmaut bezahlen. Deren Höhe beträgt bei Pkw bis 3,5 Tonnen 120 Euro. Wird dagegen eine bereits geklebte Vignette abgelöst und zum Beispiel an einem anderen Fahrzeug wieder verwendet, kann es teurer werden: Dann sind 240 Euro Ersatzmaut fällig.
Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, erstattet die österreichische Autobahnbetreibergesellschaft ASFINAG Anzeige und leitet ein Bußgeldverfahren (in Österreich: Verwaltungsstrafverfahren) ein. Dann droht eine Geldbuße von mindestens 300 bis maximal 3.000 Euro. Die österreichische Behörde sendet den Bußgeldbescheid (Strafverfügung) direkt an die Heimatadresse des betroffenen deutschen Autofahrers.
Kommt er der Bußgeldforderung nicht nach, kann diese zwangsweise eingetrieben, also vollstreckt werden.
Bei Motorrädern muss die Vignette gut sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades, etwa dem Tank oder dem Gabelholm, angeklebt werden. Motorradfahrern ohne „Pickerl“ droht eine Ersatzmaut von 65 Euro. Bei einer wiederverwendeten Vignette müssen Motorradfahrer 130 Euro bezahlen.
Die ASFINAG kontrolliert regelmäßig auch mittels mobiler Überwachungsanlagen gezielt, ob eine Vignette vorhanden ist. Dabei wird jedes vorbeifahrende Fahrzeug fotografiert und zusätzlich von der Windschutzscheibe ein hochauflösendes Foto produziert.
Foto: Carstino Delmonte