Air Berlin gewinnt ersten Teil des BDF-Musterprozesses um Subventionierung von Ryanair
Berlin – Das Geschäftsmodell des Flughafens Lübeck ist ins Wanken geraten. Air Berlin hatte stellvertretend für die im
Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF)
zusammengeschlossenen Airlines gegen die Subventionierung der
irischen Ryanair durch den Flughafen Lübeck geklagt. Nach der jetzt vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Kiel entschieden, dass die
Entgeltordnung des Flughafens Lübeck „unbillig“ und damit
„unverbindlich“ für Air Berlin ist. Außerdem wurde der Flughafen zur
Offenlegung aller Vorzugsbedingungen verurteilt, die er Ryanair
bisher gewährt hat.
Air Berlin hatte ihre Flüge von Hamburg nach London wegen
Unwirtschaftlichkeit einstellen müssen, nachdem Ryanair aufgrund der Subventionen durch den Flughafen die Verbindung Lübeck-London zu Dumpingpreisen angeboten hatte. Die Flughafengesellschaft hatte die Klageberechtigung zunächst grundsätzlich bestritten. „Das Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung. Denn damit hat erstmalig ein deutsches Gericht entschieden, dass eine Fluggesellschaft auch dann ein Feststellungsinteresse hat, wenn sie den betreffenden Flughafen nicht
ständig selbst anfliegt, sondern von einem nahe gelegenen Flughafen
operiert“, erklärte dazu die Geschäftsführerin des BDF, Dr. Tanja
Wielgoß.