Dank gut informierter Passagiere verlaufen Kontrollen weitgehend reibungslos
Eine erste Bilanz nach Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinien für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck am Münchner Flughafen fällt nach dem ersten Monat positiv aus. Die Umstellung auf die neuen Bestimmungen ist weitgehend reibungslos angelaufen, da der Großteil der Fluggäste aufgrund umfangreicher Informationsmaßnahmen gut auf die verschärften Kontrollen vorbereitet war. Dennoch wird täglich noch rund eine Tonne an Flüssigkeiten vom Kontrollpersonal beanstandet und muss daher von den Passagieren zurückgelassen werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um Softdrinks. Sämtliche dieser Flüssigkeiten werden von der Flughafen München GmbH (FMG) entsorgt.
[GADS_NEWS]Viele Fluggäste, die während der Weihnachtsferien verreisen, werden in den kommenden Wochen erstmals mit den neuen Sicherheitsbestimmungen in Berührung kommen. Deshalb weist die FMG nochmals auf die veränderte Regelung hin: Sämtliche Flüssigkeiten und ähnliche Produkte (u.a. auch Gels, Cremes, Pasten und Sprays) dürfen im Handgepäck ausschließlich in Einzelbehältnissen mit einer Höchstfüllmenge von 100 Millilitern transportiert werden. Darüber hinaus müssen alle diese Behältnisse in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen befördert werden. Die Plastikbeutel können auch noch am Münchner Airport gegen eine Schutzgebühr von 50 Cent in den Geschäften der Flughafen-Tochter Eurotrade erworben werden. Sehr viel bequemer haben es jedoch diejenigen Fluggäste, die ihre mitgeführten Flüssigkeiten bereits im aufzugebenden Reisegepäck verstauen.
Nach der Sicherheitskontrolle können die Fluggäste in den Abflugbereichen des Münchner Flughafens nach wie vor flüssige Duty-Free-Artikel wie z.B. Spirituosen oder Parfüm erwerben. Die Versiegelung der Waren wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Umsteiger in München, die ihre Duty-Free-Artikel innerhalb der Europäischen Union erworben haben, können ihre versiegelten Duty-Free-Verpackungen mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt.
Dies gilt jedoch nicht für die Umsteiger, die ihre Duty-Free-Waren an Flughäfen außerhalb der EU oder an Bord von nicht in der EU registrierten Flugzeugen erworben haben. Die dort erworbenen Flüssigkeiten oder gelartigen Produkte dürfen an EU-Flughäfen beim Umsteigen nicht durch die Sicherheitskontrolle gebracht und müssen deshalb zurückgelassen werden. Dies gilt also nicht nur für flüssige Duty-Free-Artikel aus fernen Ländern wie Asien oder Amerika, sondern z.B. für Waren auch aus den beliebten Urlaubsregionen Türkei und Ägypten.
Weiter Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Homepage des Flughafen München unter www.munich-airport.de.