Mit der Resolution des Europäischen Parlaments werden die Verbraucherrechte bei Flugreisen gestärkt
Ronald Schmid, Unternehmenssprecher eines Flugrechtsportals begrüßt die Resolution des Europäischen Parlaments ausdrücklich: „Der Flugpreis muss in der Regel lange im Voraus vom Passagier gezahlt werden, im Insolvenzfall geht der Verbraucher leer aus.“ Seit Jahren setzt sich sein Rechtsportal für die europaweite Einführung einer zwingenden Flugpreis-Absicherung im Insolvenzfall, ähnlich der Reisepreissicherung bei Pauschalreisen ein: „Ich hoffe, dass diese Flugpreis-Absicherung bei der Revision der Fluggastrechteverordnung umgesetzt wird und auch die Kommission dieses Vorhaben unterstützt, denn nur so kann das Schutzniveau der Verordnung erhalten bleiben.“