Mit Valet-Parking stressfrei in den Urlaub starten


02 Juli 2009 [20:01h]     Bookmark and Share




Endlich in den Urlaub fliegen! Kurz am Flughafen halten und das Gepäck ausladen. Doch wohin mit dem Auto? Überfüllte Parkhäuser und hohe Gebühren verderben so manchem Urlauber schon vor dem Abflug die gute Laune. Deshalb entscheiden sich immer mehr Reisende für das so genannte Valet-Parking („Valet“ bedeutet im Englischen und Französischen „Diener“).

Köln – Schlüssel und Auto werden am Flughafenterminal einem Mitarbeiter des auf den Parkservice spezialisierten Unternehmens übergeben. Dieser parkt den Wagen auf dem Firmengelände oder in einem nahe gelegenen Parkhaus. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub wird das Auto wieder am Terminal vorgefahren. Lästige Parkplatzsuche unter Zeitdruck entfällt. Ein toller Service – doch manch einer hat ein flaues Gefühl im Magen, wenn er zum ersten Mal einer fremden Person das geliebte Auto überlässt. Wer ein paar Vorsichtsregeln einhält, kann diesen Service jedoch bedenkenlos nutzen, teilt die AXA Versicherung mit.

Urlaub zu Ende, Wagen weg

Manch einer fürchtet, der Wagen könne gar vom Abholer gestohlen werden. „Das wäre ein klassischer Fall von Unterschlagung“, erklärt Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrtversicherungen bei AXA. „Das kommt zwar selten vor, stellt aber tatsächlich eine Gefahr dar. Denn unterschlägt das Fahrzeug derjenige, dem es zum Gebrauch überlassen wurde, kommt auch die Kaskoversicherung nicht für den Schaden auf.

Lediglich in wenigen Spitzenprodukten – wie dem Baustein optimum plus von AXA – sind solche Schäden versichert.“ Und auch wer diesen Versicherungsschutz besitzt, sollte Sorgfalt walten lassen und sich Buchungsbestätigung sowie einen Ausweis vom Valet-Parking-Mitarbeiter zeigen lassen. Dann kann er sich auch darauf verlassen, dass die Versicherung den Schaden ersetzt.

Besondere Vorsicht sollte man allerdings bei sehr hochwertigen Fahrzeugen walten lassen – und einen neuen Porsche besser zu Hause in der Einzelgarage lassen. Denn neben dem Diebstahl sind auch ohne Schuld des Dienstleisters andere Schäden denkbar – etwa Parkschäden in der Tiefgarage. Daher sollte der Anbieter garantieren, dass er die Fahrzeuge ausschließlich in speziell gesicherten Bereichen abstellt, die nicht öffentlich zugänglich sind.

Auch der Dienstleister sollte versichert sein

Doch in vielen Fällen müssen Autofahrer gar nicht ihre eigene Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen. Wird das Fahrzeug vom Gelände des Dienstleisters gestohlen, verursacht ein Mitarbeiter während der Fahrt zum Parkgelände einen Unfall oder wird das Fahrzeug in der Obhut des Unternehmens beschädigt, sollte hierfür die Versicherung des Dienstleisters aufkommen.

Muss zunächst die eigene Versicherung zahlen, wird der Schadenfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Vollkaskoschäden zurückgestuft. Außerdem wird in der Kasko meist eine Selbstbeteiligung fällig. Diese Kosten muss sich der Eigentümer dann beim Valet-Parking-Unternehmen bzw. dessen Betriebshaftpflicht zurückholen. „Auf jeden Fall sollte man sich beim Dienstleister erkundigen, für welche Fälle er eine Versicherung abgeschlossen hat und auch einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werfen“, rät Versicherungsexperte Thomas Jäckel. Wer aber ein paar Vorsichtsmaßnahmen trifft, kann mit Valet Parking ganz entspannt in den Urlaub fliegen.







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