Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG Koblenz) hat heute die Berufung der Deutschen Lufthansa AG gegen das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach (LG Bad Kreuznach) wegen angeblicher Zahlung rechtswidriger Beihilfen durch die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH an die Fluggesellschaft Ryanair in zweiter Instanz zurückgewiesen.
Koblenz/Hahn-Flughafen – Nachdem die Klage der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH am 11. Dezember 2006 zugestellt worden war, hatte bereits im Mai 2007 das Landgericht Bad Kreuznach die Anschuldigung der Gewährung unerlaubter Beihilfen in vollem Umfang zurückgewiesen. Mit seinem Urteil hat das OLG Koblenz seine bereits am 23.01.2008 geäußerte Rechtsansicht vollumfänglich bestätigt. „An dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH zu keinem Zeitpunkt gezweifelt“, so Jörg Schumacher, Sprecher der Geschäftsführung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.
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