In Reaktion auf die vereitelten Sprengstoffanschläge durch Luftfrachtsendungen erklärt der Flughafenverband ADV: „Die Vorfälle der vergangenen Tage müssen zunächst detailliert aufgeklärt werden.
Berlin – In Reaktion auf die vereitelten Sprengstoffanschläge durch Luftfrachtsendungen erklärt der Flughafenverband ADV: „Die Vorfälle der vergangenen Tage müssen zunächst detailliert aufgeklärt werden. Voreilige Schlussfolgerungen und Schnellschüsse helfen niemandem. Erst nach detaillierter Analyse des Verlaufs der Frachtsendung können möglicherweise notwendige Konsequenzen für die Sicherheitskontrollen in der Luftfracht gezogen werden.“
Bei der Luftfracht handelt es sich um komplexe logistische Prozesse, die sehr zeitsensibel sind. Die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen werden regelmäßig von deutschen und europäischen Behörden überprüft. Für die Kontrolle von Luftfrachtsendungen sind in Deutschland die Fluggesellschaften zuständig. Die Fluggesellschaften unterliegen den Weisungen des Luftfahrtbundesamtes. Grundsätzlich müssen Luftfrachtsendungen vor der Verladung in das Luftfahrzeug kontrolliert werden. Gleiches gilt für Transferfracht, die aus Drittländern außerhalb der EU umgeladen wird.
Seit April 2010 gibt eine EU-Verordnung den aktuellen Rahmen zur Herstellung einer sogenannten „sicheren Lieferkette“ vor. Nach dieser müssen Unternehmen in Deutschland durch lückenlose Kontrollen einen sicheren Transport von Fracht garantieren. Dazu müssen diese Unternehmen durch das Luftfahrtbundesamt als „Reglementierte Beauftragte“ oder „Bekannte Versender“ zertifiziert werden.
„Für die deutschen Flughäfen hat Sicherheit höchste Priorität. Wir gehen davon aus, dass die Behörden wie schon bei den vereitelten Anschlägen von Detroit im vergangenen Dezember besonnen reagieren. Eine maßvolle Debatte liegt im Interesse aller Beteiligten“, so der ADV.
An den 23 internationalen Verkehrsflughäfen wurden 2009 laut Verband 3,6 Millionen Tonnen Luftfracht umgeschlagen.
Foto: Lolo Stürmchen