Italienische Behörden verhindern easyJet-Inlandsstrecke


25 Apr 2006 [13:37h]     Bookmark and Share


Italienische Behörden verhindern easyJet-Inlandsstrecke

Italienische Behörden verhindern easyJet-Inlandsstrecke



easyJet, Europas führender Billigflieger, wurde von der italienischen Luftverkehrsbehörde in beispielloser und ungesetzlicher Weise gezwungen, den Erstflug und bis auf weiteres alle Flüge auf einer inneritalienischen Strecke abzusagen.

London – Die italienischen Luftverkehrsbehörde ENAC hatte am 21.4. die Eröffnung einer neue Strecke von der easyJet-Basis in Mailand nach Olbia auf Sardinien verhindert. Dadurch soll das Monopol der italienischen Airline Meridiana unter dem Deckmantel einer so genannten ausschließlichen Genehmigung geschützt werden – ein vom Staat subventioniertes Monopol, dass allerdings nur angewandt werden darf, wenn sich keine Airline findet, die eine Strecke fliegen will.

Als easyJet den Check-in des Erstfluges am 21. April öffnen wollte, wurde dies dem easyJet-Personal von ENAC-Repräsentanten im Beisein zahlreicherCarabinieri untersagt. Die 149 Passagiere wurden somit gezwungen, Tickets bei der Monopol-Airline Meridiana zu erwerben, die in Zusammenarbeit mit ENAC extra zu diesem Zweck ein Flugzeug bereitgestellt hatte. ENAC verwies sogar alle anwesenden Journalisten und Fernsehsender aus dem easyJet-Terminal.

Arnaldo Munoz, Geschäftsführer easyJet Südeuropa:   

„Dies ist ein schockierendes Beispiel für Behördenwillkür und Vetternwirtschaft in Italien. Der Versuch der italienischen Behörden, ausschließliche Genehmigungen auf nahezu allen Strecken nach Sardinien einzurichten, ist irrsinnig – er verstößt gegen europäisches Recht und die Prinzipien des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes. Anstatt die Interessen der Fluggäste voranzustellen, tragen die Behörden diese Auseinandersetzung auf dem Rücken der Passagiere aus und beharren auf einer unhaltbaren Position.  

Wir haben bereits 13 000 Tickets verkauft und bis zuletzt versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Verlierer sind nun die Passagiere, die weiterhin auf teure Monopolpreise zurückgreifen müssen, der italienische Steuerzahler, der diese unnötigen Subventionen finanzieren muss, sowie die auf Tourismus angewiesene Region Sardinien. Nun ist es Aufgabe der Gerichte und der Europäischen Kommission, die Verstöße gegen Europäisches Recht durch die italienischen Behörden zu beenden.“

easyJet hat bereits im März eine Klage in Italien und eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Da der Gerichtsentscheid erst im Mai ansteht, hatte easyJet am Donnerstag letzter Woche den beispiellosen Schritt unternommen, alle Passagiere auf dieser Strecke bis auf weiteres umsonst zu befördern. Die EU-Verordung 2408/92, welche den freien Marktzugang für Fluggesellschaften regelt, gilt nur für die „gewerbliche Beförderung“. Auf diese Weise wollte easyJet die Beförderung der Passagiere bis zum Gerichtstermin gewährleisten.   

— ENDE PRESSEMITTEILUNG —

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