Zerstört Bettensteuer Existenzen? Gier und Polemik auf allen Seiten.
Hildesheim – Trotz rechtlicher und wirtschaftlicher Bedenken wird die Stadt Hildesheim zum 1. Januar 2012 eine Beherbergungssteuer als örtliche Aufwandssteuer einführen. So sollen Hotels ab einer Klassifizierung von drei Sternen mit drei Euro je Übernachtung zur Kasse gebeten werden. Hotelbetriebe mit einem und zwei Sternen zahlen demnach 1,50 Euro in die klamme Stadtkasse ein. Hardy R. Voges, Inhaber des Parkhotel Berghölzchen in Hildesheim, lehnt als profitorientierter Unternehmer die Abgabe kategorisch ab. Unterstützung bekommt der Hotelier vom DEHOGA-Hotelverband Niedersachsen. Kritik an der Informationspolitik der Stadtverwaltung.
Keine Stellungnahme von der Stadt.
Osnabrück und Oldenburg haben es vorgemacht. Jetzt will auch Hildesheim die umstrittene Bettensteuer einführen und hofft auf rund
350.000 Euro Mehreinnahmen für die leere Stadtkasse. Für die Erhebung der Beherbergungssteuer, die zum 1. Januar 2012 erstmalig erhoben werden soll, hat sich der Hildesheimer Rat bereits im Juli mehrheitlich ausgesprochen. Informiert wurden die Hoteliers allerdings erst jetzt. Doch diese Art der örtlichen Aufwandssteuer ist sehr umstritten. Während Rechtsgutachten die Bettensteuer als verfassungswidrig einstufen, urteilen deutsche Gerichte sehr unterschiedlich. Während sie in Köln grünes Licht geben, stehen die Signale in München auf Rot. Klar ist jedoch: Es muss ein höchstrichterliches Urteil, um endlich bundesweit Rechtssicherheit herstellen zu können.
Fast 20 Prozent der erhofften Einnahme wird das Parkhotel Berghölzchen jährlich dazu steuern und an die Stadt überweisen müssen. Für Hotelier Hardy R. Voges ist diese Vorgehensweise nicht nachvollziehbar: „Die Senkung der Mehrwertsteuer hat uns gewisse Spielräume eingeräumt. Wir konnten endlich in dringend erforderliche Renovierungsarbeiten, von denen auch die Hildesheimer Handwerkerschaft profitierte, investieren und neue Arbeitsplätze schaffen. Durch diese kommunale Sonderabgabe sind wir jedoch gezwungen, weitere geplante Investitionen erst einmal auf Eis zu legen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass wir einen Ausbildungsplatz
streichen müssen.“
Der DEHOGA Niedersachsen ist der Überzeugung, dass sich die Stadt Hildesheim hier keinen Gefallen tut. Im Gegenteil: Übernachtungen
wandern ins Umland ab. Neben des Imageverlustes sieht der Hotel- und Gaststättenverband auch rechtliche Probleme auf Hildesheim zukommen.
„Nach unserer Auffassung gibt es für die Erhebung einer solchen kommunalen Aufwandssteuer keine Rechtsgrundlage“, bringt es Rainer
Balke, Hauptgeschäftsführer DEHOGA Niedersachsen, auf den Punkt. Deshalb lehnen wir die einseitige Belastung durch die ‚Matratzen-Maut“, die einzig vom Beherbergungsgewerbe in Hildesheim getragen wird, ab“. Mehr noch: Hildesheim muss jetzt mit einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg rechnen, um die Rechtmäßigkeit der Beherbergungssteuer überprüfen zu lassen.
Kritisch sieht Balke darüber hinaus die Informationspolitik der Stadt Hildesheim: „Bereits im Juni dieses Jahres wurde erstmalig zur
Steuersatzung beraten. Nach dem Abnicken durch den Stadtrat im Juli hüllte sich die Stadtverwaltung lange in Schweigen. Erst Anfang November informierte die Stadtkämmerin einige Hoteliers über die neue Beherbergungssteuer. Doch zu diesem Zeitpunkt hatten die meisten Hotelbetriebe bereits ihre Verhandlungen mit den Unternehmen abgeschlossen und Jahresverträge vereinbart. Jetzt gibt es keinerlei Spielraum mehr, um die festgelegten Beherbergungssteuersätze an die Firmenkunden weiterzugeben.“
Eine offizielle Stellungnahme verweigerte die Stadt Hildesheim und verwies auf das Protokoll der entsprechenden Ratssitzung.
Foto: Carstino Delmonte