Fehlende Antibiotika, keine eigenen Pandemiemasken, Hungerkatastrophe durch fehlenden Ukraineweizen, keine Chips für Elektrogeräte und fehlendes Gas für Haushalte und Wirtschaft – die ungezügelte Globalisierung fordert ihren Tribut, der Steuerzahler buttert nach und ist eigentlich immer der Dumme.
Berlin – Die „Grünen“ hatten ursprünglich dem jahrelangen Missmanagement der Vorgängerpolitik den Kampf angesagt. Doch immer mehr knicken auch sie ein – nicht immer ist das nachvollziehbar. Es steht kein Damokles-Schwert an sondern eine ganze Schwerter-Armee gegen die Interessen der Demokratie und der Verbraucher in Europa. So wie Schröder die Hartz-IV-Bittsteller in „Kunden“ umgetauft hatte, nennt sich die undurchschaubare, verbraucherfeindliche Gesetzesänderung der EU positiv „Freihandelsabkommen CETA“. Was nach Freiheit klingt ist in Wirklichkeit eine kommerzielle Maßnahme gegen die Demokratie und die Bürger. Getragen wird sie auch von der Partei „Die Grünen“, die damit eine absolute Kehrtwende vollführen.
Der Bundestag hat am Donnerstagabend in erster Lesung über das Gesetz zur Ratifizierung des EU-Kanada-Freihandelsabkommens CETA beraten. Dazu erklärt Rauna Bindewald von der Verbraucherorganisation foodwatch: „Jahrelang protestierten auch die Grünen gegen CETA – jetzt soll das Handelsabkommen plötzlich im Eilverfahren ratifiziert werden. Die 180-Grad-Wende der Grünen bei CETA ist unverständlich. Ja, wir brauchen Freihandel und offene Märkte, aber nicht auf Kosten von Demokratie und Verbraucherschutz.
CETA ist ein zutiefst undemokratisches Abkommen: Die durch CETA eingesetzten Ausschüsse mit Technokraten aus Kanada und der EU können ohne Beteiligung des Bundestages weitreichende Entscheidungen treffen, etwa zur Zulassung von Pestiziden. Durch CETA landet der Bundestag bei Fragen, die alle Bürgern betreffen, auf der Zuschauerbank – wie können die Abgeordneten dem zustimmen?
Geheim tagende Handelsausschüsse, Sonderklagerechte für Konzerne und undemokratische Schiedsgerichte: CETA darf nicht ratifiziert werden, sondern muss neu verhandelt werden! Wenn das CETA-Gesetz so durchgewinkt wird, behalten wir uns vor, erneut vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.“, so die Verbraucherschützer von Foodwatch.