Germanwings: die Abzock-Airline verliert im Rechtsstreit um zu hohe Strafgebühren bei Kunden


07 Juli 2007 [08:58h]     Bookmark and Share


Germanwings: die Abzock-Airline verliert im Rechtsstreit um zu hohe Strafgebühren bei Kunden

Germanwings: die Abzock-Airline verliert im Rechtsstreit um zu hohe Strafgebühren bei Kunden



Die Lufthansa-Tochterairline Germanwings erleidet vor Gericht eine Niederlage für überhöhte Gebührenforderung bei ihren Kunden. 50 Euro sind zuviel, so das Gericht. Das Musterverfahren könnte weitreichende Folgen nicht nur für die Billigfliegerbranche haben.

Den Verbraucherschuetzern war es schon lange ein Dorn im Auge: 50 Euro Strafgebuehren fuer Ruecklastschriften verlangt Germanwings, das zum Lufthansa-Konzern gehoerende Flugunternehmen aus Koeln. „Geldschneiderei“ argumentierte die Verbraucherzentrale und mahnte die Airline ab.

Kunden, deren Abbuchungsauftrag mangels Kontodeckung platzt, muessen zwar mit Bankgebuehren fuer diese selbst verursachte Fehlbuchung  rechnen. Bisher waren den Verbraucherschuetzern aber eher Betraege von 2 bis 10 Euro gelaeufig. Manche Dienstleistern berechnen fuer dem Lapsus auch garnichts. Einer der Spitzenreiter hinsichtlich der Gebuehrenhoehe ist das Moebelhaus Ikea, das saftige 25 Euro fuer nichteingeloeste Bankeinzuege berechnet.

Germanwings, eine Airline, die ihr Geld jedenfalls nicht nur mit Tickets verdient, wollte die Kritik der Verbraucherschuetzer partout nicht anerkennen. In einer Klage vor dem zustaendigen Landgericht machte die Lufthansa-Tochter nun eine Bauchlandung: 50 Euro seien zuviel, entschied das Gericht. Eine genaue Begruendung der Richter muss den Prozessbeteiligten in naechster Zeit erst noch zugestellt werden. Davon haengt ab, wie betroffene Passagiere in Zukunft belastet werden. Wieviele Passagiere von den Strafgebuehren der Airline betroffen sind, will das Unternehmen diesem Magazin in der naechsten  Woche mitteilen.

Schon Mitte letzten Jahres hatte das Nachrichtenportal Touristikpresse.net bei Germanwings angefragt, warum die Gebuehren fuer geplatzte Bankeinzuege derart auffaellig hoch waren. Die Airline begruendete den Betrag mit eigenen Kosten fuer Personal, das speziell mit der Bearbeitung beauftragt wird und zusaetzlichen Fremdkosten fuer ein niederlaendisches Abrechnungsunternehmen.

Auch Einwaende, dass praktisch jedes andere Dienstleistungsunternehmen mit Betraegen von null bis zwanzig Euro dieselben Vorgaenge bearbeiten kann, lieSS Germanwings nicht gelten. Obwohl die Airline immer wieder betonte an den Gebuehren nichts zu verdienen, gab es keinerlei Bemuehungen im Sinne der betroffenen Kunden eine guenstigere Loesung zu finden. Mehrfache Anfragen blieben unbeantwortet und legen die Vermutung nahe, dass hier weiter abgezockt werden soll.

Zum Vergleich: Ruecklastschriftgebuehren bei einigen anderen Fluglinien:
Tuifly                 EUR 10,00
LTU                    EUR 10,00
Air Berlin           EUR 25,00
Easyjet                EUR 25,00

Grundsaetzlich, so argumentierte Germanwings weiter, solle die reine Befoerderungsleistung nach Moeglichkeit von allen nicht unbedingt dafuer erforderlichen Nebenleistungen gesondert werden. Die Flugpreisbildung solle streng dem Verursacherprinzip folgen.

Diese Denkweise laesst allerdings Raum fuer Willkuer. Erfreulich zumindest, dass die Bordtoiletten nicht mit Muenzautomaten versehen und Fensterplaetze nicht teurer sind. Auch wer Kruemel auf dem Sitz hinterlaesst muesste danach eigentlich einen hoeheren Obulus fuer die anfallenden Reinigungsarbeiten leisten.

Aktuell betroffenen Kunden ist mit dem Urteil nicht geholfen, da die Entscheidung noch nicht rechtskraeftig ist. Da es sich zudem um ein erstinstanzliches Urteil handelt, liegt es fuer die Klaeger nahe, dass Germanwings in Berufung geht, was eine endgueltige Rechtssicherheit weiter hinauszoegert. Hartmut Strube, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale NRW: „Ich vermute mal, dass das naechstes Jahr entschieden wird“.

Ob Germanwings in Berufung geht muss abgewartet werden. Dazu muss das Unternehmen zunaechst selbst die Urteilsgruende erhalten und diese dann auswerten. Waere die Airline allerdings wirklich serviceorientiert und daran interessiert, ihren Kunden die hohen Gebuehren zu ersparen, koennte sie es wohl auch einfach so machen wie ihre Mitbewerber: Bearbeitungswege verschlanken und damit die Strafgebuehren zumindest halbieren. „Man muss erstmal gucken, ob das Gericht generell die Gebuehren fuer unwirksam haelt oder nur die Hoehe“, so Hartmut Strube von der Klaegerseite.

In der Zwischenzeit kassiert Germanwings kraeftig weiter. Betroffene Kunden koennen natuerlich jederzeit selbst gegen die Airline klagen – unabhaengig von der Praezedentsklage der Verbraucherzentrale. Die Chancen stehen mit dem neuen Urteil aus der Verbraucherschutzklage nicht schlecht, so ein Branchenkenner. Nach Recherchen von Touristikpresse.net gab es auch vorher schon Urteile von Einzelpersonen, die diesen Schritt erfolgreich gewagt haben.

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Welche Kosten sollten von den Airlines auf alle Passagiere umgelegt werden, welche nicht? AuSSerdem suchen wir weiterhin betroffene Leser, die bereit sind, ihre Erfahrungen zum Thema mitzuteilen. Interessenten koennen an folgende Mailadresse schreiben: nofrills.erfahrung@touristikpresse.info

Foto: touristikpresse.net







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