Berliner Landgericht verurteilt Germania und dba zur Nachzahlung für unrecht einbehaltene Flughafenentgelte in Millionenhöhe / Gebührenpolitik der Berliner Flughäfen damit erneut bestätigt
Berlin – Das Berliner Landgericht hat am 25.11.2008 die Fluggesellschaften Germania und dba zur Zahlung von seit 2002 zu Unrecht einbehaltenen Flughafenentgelten an die Berliner Flughäfen verurteilt. Die Fluggesellschaften müssen nun Entgelte in Höhe von rund 10 Millionen Euro an die Berliner Flughäfen nachentrichten.
In diesem Prozess wurde die Rechtmäßigkeit der Entgeltkalkulation und die Richtigkeit der gesamten, internen Kosten- und Leistungsrechnung der Berliner Flughäfen voll umfänglich bestätigt.
Das Urteil des Berliner Landgerichts bestätigt damit erneut die Rechtmäßigkeit der Gebührenpolitik der Berliner Flughäfen.