Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt die gestrige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, die so genannte Wannsee-Flugroute am neuen Hauptstadtflughafen zu kippen.
Berlin – Der Umweltverband hatte am 21.3.2012 gemeinsam mit den Kommunen Kleinmachnow und Stahnsdorf sowie drei Privatpersonen Klage beim OVG gegen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung eingereicht.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte nach der Urteilsverkündung: „Wir freuen uns, dass das Gericht mit seiner Entscheidung eine Flugstrecke verhindert, die unmittelbar in die Nähe des gegen Flugzeugabstürze weitgehend ungesicherten Reaktors des Helmholtz-Zentrums Berlin führen würde. Damit wird deutlich, dass der Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger bei der Festlegung von Flugrouten immer an erster Stelle stehen sollte und mögliche Risiken besser abgeschätzt werden müssen. Die gestrige Entscheidung ist für kommende Planungen anderer Flugstrecken deshalb
von grundlegender Bedeutung.“ Auch Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Klage im letzten Jahr eingereicht hatte, äußerte sich zufrieden: „Die Kritiker der Wannsee-Route haben Recht behalten. Die Route ist vollkommen unnötig. Sie produziert Lärm, der vermeidbar ist.“
Wie die Kommunen lehnt auch die DUH die Streckenführung sowohl aus Lärmschutz- als auch aus Gründen der Sicherheit ab und verweist in ihrer Klage auf eine bestehende Alternative entlang des südlich um Potsdam herum führenden Autobahnrings. Die Umweltschutzorganisation forderte, im Falle der Wannsee-Route eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Nachdem das Gericht gestern Abend (23.1.2013) die geplante Route gestoppt hatte, trennte sie die Frage nach der fehlenden Risikoabschätzung im Vorfeld der Streckenplanung vom Verfahren ab. Nach Auffassung der Umweltschutzorganisation ist eine Abwägung aller Risiken bei der Planung von Flugrouten unbedingt notwendig, um die Umwelt sowie die Gesundheit der Menschen zu schützen.
Foto: Carstino Delmonte