Alle Airlines haben sich laut Planfeststellungsbeschluss für den Frankfurter Flughafen für den Flugverkehr nach 23 Uhr an die erhebliche Beschränkungen zu halten. Bei Verspätungen dürfen Flüge maximal noch bis 23.59 Uhr landen. Regelmäßig darf das aber nicht geschehen.
Falls das Regierungspräsidium die knappe Flugplanung von Ryanair als Verstoß gegen das Nachtflugverbot einstuft könnte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Airline eingeleitet werden, die mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Außerdem droht auch eine „Einziehung des Wertes der Taterträge“, so das Ministerium. Dabei handelt es sich um die Kosten, die bei einer Ausweichlandung an einem anderen Flughafen ohne Nachtflugbeschränkung entstanden wären. Hier drohen nochmals sechsstellige Summen auf den Billigheimer zuzukommen.
Ob die sehr spät geplanten Tagesrandflüge zu wichtigen Geschäftsmetropolen in Europa wie Barcelona und London besonders Geschäftsleute anzieht und diese Flüge daher auch profitabler für Ryanair sind so dass eine Strafe nicht wirklich ins Gewicht fällt, ist angesichts der Höhe der absehbaren Sanktionen kaum wahrscheinlich.
In Frankfurt Rhein-Main ist Ryanair bezogen auf den Sitzplatzanteil im Sommer bereits drittgrößte Airline. Rund 25 Prozent der planmäßigen Landungen sind nach 22 Uhr angesetzt. Bereits in der ersten Woche des Sommerflugplans gingen 63 Prozent aller Verspätungslandungen nach 23 Uhr auf das Konto der Iren.