Prüf- und Austauschfristen beachten – alle zwei Jahre Sachkundigen hinzuziehen
Berlin – Flüssiggas-Anlagen sorgen für Komfort an Bord von Booten und Yachten. Was Freizeit-Kapitäne für einen sicheren Betrieb im Blick behalten müssen, erklärt der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG).
Ab aufs Wasser – im Frühling und Sommer freuen sich die Besitzer von Freizeitbooten und Yachten auf unbeschwerte Ausflüge. Wer länger unterwegs ist, schätzt es besonders, an Bord mit Hilfe einer Flüssiggas-Anlage kochen und heizen zu können. Unbedingt beachten sollten Bootsfans dabei folgende Spielregeln: Die Gasanlage muss spätestens alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden.
Qualifizierte Experten in der Nähe sind unter www.gaspruefung-boote-yachten.de schnell gefunden. Stolze Neubesitzer weist der DVFG zudem darauf hin: Auch vor der ersten Inbetriebnahme ist die Prüfung durch einen Sachkundigen nach G 608 notwendig – es sei denn, dem Boot lag beim Kauf eine Bescheinigung bei, die die Übereinstimmung der Anlage mit den Anforderungen der DIN EN ISO 10239 bestätigt. Wurde an der Flüssiggas-Anlage etwas verändert oder gar umgebaut, muss ihre Sicherheit vor der erneuten Nutzung ebenfalls zunächst von einem Sachkundigen bestätigt werden. Nicht als Veränderung zählt dabei der Wechsel der Gasflasche.
Zusätzlich gilt es Austauschfristen für die Komponenten zu beachten. Gasschlauch und Druckregler müssen wegen ihrer Beanspruchung spätestens nach sechs Jahren ersetzt werden. Eigentümer beziehungsweise Halter von Booten und Yachten sind außerdem verpflichtet, selbst regelmäßig genau hinzuschauen. Weisen nämlich einzelne Teile Beschädigungen auf – zeigt etwa die Schlauchleitung Risse – ist der Austausch sofort fällig. Gewinde und Schläuche können mit Hilfe sogenannter Lecksuchsprays ganz einfach auf ihre Dichtigkeit hin getestet werden.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.