Hahn Unternehmensleitung: „Airport agiert wie marktwirtschaftlich handelnder Privatinvestor“
Hahn-Flughafen – Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH sieht dem Prüfverfahren der Europäischen Kommission wegen angeblich staatlicher Beihilfen mit Zuversicht entgegen. Das Unternehmen hatte die Eröffnung des Prüfverfahrens bereits erwartet, da die EU-Kommission dieses bereits im September 2007 angekündigt hatte. Überprüft werden soll die Gewährung öffentlicher Gelder für den Flughafen Frankfurt-Hahn durch die hessischen und rheinland-pfälzischen Behörden sowie der Muttergesellschaft Fraport AG. Die Kommission reagiert damit auf Beschwerden eines Luftfahrtunternehmens sowie eines Fluggesellschaftenverbands. In ihrem Beschluss würdigte die Europäische Kommission die vom Flughafen Frankfurt-Hahn ausgehenden positiven Impulse auf die wirtschaftliche Entwicklung in der Hunsrück-Region, die bei der Prüfung der Vereinbarkeit von Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt berücksichtigt werden.
Frankfurt-Hahn – Einer von vielen Geprüften
Der rheinland-pfälzische Airport ist in Deutschland neben den Flughäfen Leipzig/Halle, Dortmund, Hamburg-Lübeck und Berlin-Schönefeld bereits der fünfte Airport, an dem die Europäische Kommission ein Prüfverfahren eröffnet hat – auf europäischer Ebene sind es sogar über zehn Airports. Noch weitaus mehr Flughäfen könnten von einer späteren Prüfungseröffnung betroffen sein, da noch bei zahlreichen weiteren Airports Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission laufen.
Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH sieht Ausgang zuversichtlich entgegen
Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH sieht dem nun eröffneten Prüfverfahren deswegen zuversichtlich entgegen, da das Unternehmen unter anderem bei einem so genannten Private Investor Test bereits nachgewiesen hat, dass sich der Airport wie ein marktwirtschaftlich handelnder Privatinvestor verhalten hat. Das Landgericht Bad Kreuznach hat zudem bereits im Mai 2007 die Klage der Deutschen Lufthansa AG gegen die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH wegen angeblicher Zahlung europarechtswidriger Beihilfen an die Fluggesellschaft Ryanair abgewiesen. Auch in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht in Koblenz rechnet das Unternehmen in naher Zukunft mit einem positiven Ausgang.