In der öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses
des Deutschen Bundestages am 8. Mai 2006 haben Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) erneut
Nachbesserungen für Teile des Gesetzentwurfs angemahnt.
Berlin – Die ADV – wie auch die gesamte deutsche Luftverkehrsbranche – tritt nachdrücklich für eine zügige Novellierung des veralteten Fluglärmgesetzes von 1971 ein.
Die Experten der ADV wiesen in der Anhörung darauf hin, dass mit
diesem Entwurf leider nicht das von allen Seiten erwünschte Ziel
erreicht wird, bei Neu- oder Ausbau von Flughäfen endlich
Planungssicherheit zu schaffen. Die Flughäfen halten es daher für
unbedingt erforderlich, die Lärmzumutbarkeitskriterien für den Neubau oder die wesentliche Erweiterung von Flughäfen verbindlich
festzuschreiben, um im Sinne des Bürokratieabbaus klare gesetzliche
Vorgaben in künftigen Planungsverfahren zu haben.
Außerdem muss durch eine vorausschauende Siedlungsplanung mit
Bauverboten bzw. Baubeschränkungen einer unverträglichen
Nachbarschaftssituation vorgebeugt werden. Die vorgesehene
Erweiterung der Ausnahmetatbestände sogar gegenüber dem veralteten Fluglärmgesetz von 1971 wird strikt abgelehnt.
Bernd M. Nierobisch, Hauptgeschäftsführer der ADV, erklärt mit
Blick auf die weiteren Beratungen der Ausschüsse: „Die deutschen
Verkehrsflughäfen stimmen völlig mit der Forderung des Vorsitzenden Richters des 4. Senats beim Bundesverwaltungsgericht überein, dass der Gesetzgeber dringend verbindliche Kriterien für die Bemessung von passivem Schallschutz bei Flughafenneu- und ausbauten festlegen muss.
Nur so können langwierige und kostspielige Planungs- und
Genehmigungsverfahren künftig abgekürzt werden. Die von nahezu allen
Experten geforderte Einschränkung der Ausnahmegenehmigung bei Bauverboten ist aus Sicht der ADV unverzichtbar für eine nachhaltig gute Nachbarschaft der Flughäfen und ihrer Anrainer.“