EU-Roaming: Noch immer drohen Kostenfallen – 5 Mythen zur Roaming-Regelung


08 Jun. 2018 [16:44h]     Bookmark and Share


EU-Roaming: Noch immer drohen Kostenfallen – 5 Mythen zur Roaming-Regelung

EU-Roaming: Noch immer drohen Kostenfallen – 5 Mythen zur Roaming-Regelung



Smartphone-Nutzer und Urlauber sollten aufpassen: Auch ein Jahr nach Abschaffung der EU-Roaming-Gebühren drohen teils hohe Kosten für die Handynutzung im EU-Ausland.

Hamburg – „Viele Menschen gehen davon aus, dass sie durch die Abschaffung der EU-Roaming-Gebühren ihr Handy in der EU komplett kostenlos nutzen können“, sagt Justin Pietsch eines Fachportals. „Dieser Irrtum führt mitunter zum Schock beim Blick auf die nächste Handyrechnung.“ Das Portal hat fünf häufige Mythen und Fallen zum EU-Roaming gesammelt.

Ein häufiges Missverständnis: Die Menschen glauben, dass sie mit ihrer Allnet-Flat kostenlos aus Deutschland ins EU-Ausland telefonieren können. Kostenlos sind aber nur Telefonate aus dem EU-Ausland in andere EU-Länder – Anrufe von Deutschland nach Spanien sind weiterhin ziemlich teuer: Bis zu 1,99 Euro pro Minute fallen dafür an.

Was viele ebenfalls nicht wissen: Wer sich im EU-Ausland aufhält, der kann mit seinem Handy in einem anderen EU-Land anrufen, ohne etwas draufzuzahlen. Die Anbieter schreiben zwar oft, Telefonate nach Deutschland seien dank EU-Roaming kostenlos. „Dabei wird aber verschwiegen, dass man mit der Allnet-Flat seines deutschen Anbieters auch von Spanien nach Frankreich telefonieren kann, ohne etwas extra zu zahlen.“

Auch das mobile Surfen im Internet im Urlaub in Spanien oder Frankreich kostet dank der EU-Roaming-Abschaffung nichts extra. Aber: Die Anbieter haben die Möglichkeit, das maximale Datenvolumen zu deckeln – möglich macht’s die sogenannte „Fair-Use-Policy“. „Je nach Tarif kann man also nicht sein gesamtes Datenvolumen nutzen“, sagt Justin Pietsch. Das betrifft vor allem sehr günstige Handytarife sowie Tarife mit viel Datenvolumen. Vor der Reise erkundigt man sich daher am besten bei seinem Anbieter.

Was ebenfalls vielen nicht klar ist: Anbieter sind nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, Roaming freizuschalten. „Wenn man einen Handyvertrag hat, bei dem Roaming vertraglich ausgeschlossen ist, dann kann man sein Handy im Auslandsurlaub schlicht nicht nutzen“, warnt daher Justin Pietsch von Smartklar.de. Solche National-Handytarife sind selten, aber es gibt sie. Zudem gibt es Anbieter, die das Roaming erst sechs bis acht Wochen nach Aktivierung der SIM-Karte freischalten. „Da sollte man vor dem Urlaub genau hinschauen.“

Richtig teuer kann die Handynutzung auf einem Kreuzfahrtschiff werden: Dort drohen horrende Preise von mehreren Euro pro Gigabyte oder pro Telefonminute – denn das Schiffsnetz fällt nicht unter die Roaming-Regelung. „Wer das Schiffsnetz nutzen will, der sollte sich vorher genau über die Konditionen erkundigen“, rät daher Justin Pietsch. Tipp: Das Handy an Bord ausschalten und erst beim Landgang etwa in Italien oder Spanien einschalten – im dortigen EU-Mobilfunknetz gilt die Roaming-Regelung.

Hintergrund: Seit dem 15. Juni 2017 fallen fürs EU-Roaming keine zusätzlichen Kosten mehr an, weil die EU-Roaming-Gebühren weitgehend abgeschafft wurden. Ab dem 15. Mai 2019 sollen auch die Kosten für Telefonate ins EU-Ausland gedeckelt werden.







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