Die Europäische Kommission hat gestern angekündigt, dass in Kürze mit Lockerungen bei der Mitnahme von flüssigen Duty-Free-Waren aus Drittstaaten im Handgepäck gerechnet werden kann.
Für Transferpassagiere sollen dann Duty-Free-Waren im Handgepäck wieder zugelassen werden, wenn sie aus Ländern stammen, in denen zur Europäischen Union gleichwertige Sicherheitsmaßnahmen bestehen. Mit den ersten Entscheidungen, welche Staaten unter die Ausnahmeregelungen fallen, wird im Herbst gerechnet.
Die EU hatte im Nachgang zu den vereitelten Terroranschlägen von London im vergangenen Jahr Maßnahmen erlassen, nach denen u.a. Flüssigkeiten, die an Flughäfen außerhalb der EU gekauft wurden, bei der Einreise in die EU an den Sicherheitskontrollstellen einbehalten werden müssen. Dies sorgte vor allem bei den betroffenen Fluggästen für großen Unmut, die ihre Waren an den Kontrollstellen zurücklassen mussten.
Zu den Ankündigungen der EU sagt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer der ADV: „Nach der Entscheidung der EU-Kommission aus diesem Frühjahr die Einführung der Beschränkung der Größe des Handgepäcks um ein Jahr zu verschieben und diese Regelung auf ihren Sicherheitsgewinn hin zu überprüfen, ist die nun angekündigte Lockerung der bestehenden Duty-Free-Regelung ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die neue Regelung wird die Menge der einbehaltenen Flüssigkeiten an den Transferkontrollstellen der Flughäfen deutlich reduzieren. Die bislang täglich anfallenden 6-7 Tonnen einbehaltener Flüssigkeiten an den deutschen Flughäfen gehören nun hoffentlich bald der Vergangenheit an.“
Ralph Beisel weiter: „Im Sinne eines sicheren und effizienten Luftverkehrs unterstützen wir selbstverständlich die Bestrebungen der EU-Kommission, fordern aber dennoch weiter, die gesamte Regelung zur Beschränkung bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck entsprechend dem Verordnungstext nun endlich kritisch zu überprüfen.“