Planungssicherheit für den Flughafen bis 2024
Dortmund – Bereits im Dezember 2014 hatte der Dortmund Airport sein Konzept zum Ausgleich der operativen Betriebsergebnisse bis 2024 über die Bundesregierung der EU-Kommission in Brüssel zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Seitdem wurden Konsultationen durchgeführt, Fragen der Kommission beantwortet, Berechnungsmodelle erstellt und ergänzende Gutachten beigebracht. Jetzt hat die EU-Kommission entschieden: Das Zukunftskonzept der Flughafen Dortmund GmbH ist genehmigt.
Die Flughäfen in Europa haben die seit April 2014 geltenden Leitlinien für staatliche Beihilfen zu beachten, wonach negative Betriebsergebnisse durch die Eigentümer nur noch bis 2024 ausgeglichen werden können. Danach dürfen keine operativen Verluste mehr entstehen. Mit seinem Zukunftskonzept hat der Dortmund Airport darauf reagiert und dargelegt, wie der Weg zur „schwarzen Null“ gestaltet werden soll. Dazu gehörten valide Prognosen der Verkehrsentwicklung ebenso wie Maßnahmen zur Kostensenkung und Erlössteigerung. In einem intensiven Dialog mit der Kommission konnte außerdem der Nachweis geführt werden, dass keine Wettbewerbsnachteile für Flughäfen im Einzugsbereich des Flughafens Dortmund bestehen.
„Plausibel sind unsere Konzeptinhalte vor allem deshalb, weil jenseits der Planung die tatsächlichen Ergebnisse in den Jahren von 2014 bis 2018 kontinuierlich Verbesserungen dokumentieren“, kommentiert Geschäftsführer Udo Mager die Entscheidung der Kommission. „Für die Belegschaft und die Geschäftsführung ist die Genehmigung ein motivierendes Signal zur Fortführung des eingeschlagenen Weges der Konsolidierung. Die Arbeitsplätze am Flughafen sind sicher. Nun kommt es noch darauf an, dass auf der Grundlage des neuen Landesentwicklungsplanes die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Flughafenbetriebs über ein Luftverkehrskonzept für Nordrhein-Westfalen gewährleistet wird“, so Udo Mager weiter.
Anders als im überwiegenden Rest Europas werden in Deutschland die Flugsicherung und der Wetterdienst nicht nur von Behörden, sondern auch in privater Rechtsform erledigt. Obwohl es sich dabei um hoheitliche Aufgaben handelt, stuft die EU-Kommission deshalb die damit verbundenen Kosten als Betriebskosten ein, die der Flughafen selbst zu tragen hat. Hier ist es nun Aufgabe der Bundesregierung, durch eine klarstellende Regelung für Rechtssicherheit und die Beseitigung der Benachteiligung zu sorgen, die für Dortmund jährlich mit rund 1,6 Mio. Euro zu Buche schlägt. Dies einbezogen, betrug das EU-Betriebsergebnis im Jahr 2018 minus 1,9 Mio. Euro.
Zum Hintergrund:
Die Flughafenleitlinien sind am 04. April 2014 in Kraft getreten. Am 23. Juli 2014 beendete die EU-Kommission zwei jahrelange Prüfverfahren gegen den Flughafen mit der Feststellung, dass die gewährten Beihilfen EU-konform waren und die Entgelte keine Wettbewerbsnachteile ausgelöst haben.
Das Betriebsergebnis (EBITDA) ist vom Jahresergebnis zu unterscheiden. Ausgehend vom Jahresergebnis wird zunächst das operative Ergebnis oder EBITDA (Jahresergebnis ohne Fi-nanzergebnis und Abschreibungen vor Ertragssteuern) ermittelt. Dieses steht als betriebswirt-schaftliche Kennzahl für die operative Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Im Betriebsergebnis spiegelt sich somit der Unternehmenserfolg wieder. Bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses im Sinne der EU-Leitlinien (EU-EBITDA) bleiben ferner Aufwendungen, für die normalerweise der Staat aufgrund seiner hoheitlichen Befugnisse zuständig ist, außen vor.