Bereits über 1.000 Transponder für Zufahrt zum Taxinachrückplatz verkauft
Die Klärung der juristischen Fragen zur Taxi-Qualitätsoffensive am Flughafen Tegel ist im Gange: Am gestrigen Donnerstag haben sich der Tegeler Parkplatzbetreiber Q-Park und ein Taxiunternehmen vor dem Landgericht Berlin verglichen. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 16. Juli 2009 ist damit hinfällig. Heute hat das Verwaltungsgericht Berlin die ersten zwei von insgesamt drei Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz entschieden und die Anträge auf einstweilige Anordnung abgelehnt: Demnach ist die vom Land Berlin festgelegte Gebühr in Höhe von 50 Cent pro Fahrt ab dem Flughafen Tegel rechtens. Dies gilt ebenso für die von den Berliner Flughäfen eingeführten Qualitätskriterien sowie die Regelung zur Nutzung des Taxinachrückplatzes, nach der Taxifahrer pro Durchfahrt 47 Cent zahlen müssen.
„Die Berliner Flughäfen begrüßen diese ersten Gerichtsentscheide“, sagt Flughafen-Pressesprecher Ralf Kunkel. „Sie zeigen, dass wir mit unserer Qualitätsoffensive auf dem richtigen Weg sind. Sobald das Verwaltungsgericht auch die dritte anstehende Entscheidung zur Taxi-Qualitätsoffensive am Flughafen Tegel entschieden hat, werden wir über die weitere Vorgehensweise informieren.“
Bis zur endgültigen juristischen Klärung gilt: Die seit dem 1. Juli geltende Benutzungsordnung für Taxen, die die Berliner Flughäfen in Kooperation mit dem Taxiverband Berlin Brandenburg e.V. und der Innung des Berliner Taxigewerbes am Flughafen Tegel gestartet haben, ist in Kraft. Das Ziel: die Durchsetzung einheitlicher Service-Standards für alle Taxen in Tegel (u.a. Zahlung per Kreditkarte, Sauberkeit der Fahrzeuge). Im Zuge der Einführung des neuen Qualitätskonzeptes wurden auch die Zufahrten zum Taxinachrückplatz auf Schrankenschleusen umgestellt, um sicherzustellen, dass nur solche Taxen Fahrgäste aufnehmen können, die die neuen Qualitätskriterien akzeptieren. Über 1.000 Berliner Taxen verfügen bereits über den für die Zufahrt auf den Taxinachrückplatz nötigen Transponder.
Die bislang für Taxifahrer geltende Pauschalgebühr von 70 Euro pro Jahr wurde durch ein durchfahrtbezogenes Entgelt ersetzt (47 Cent pro Anfahrt). Für Taxifahrer, die im Besitz einer alten Zufahrtsberechtigung sind (sogenannte „Keycard“), gilt vorerst weiter eine Übergangsregelung. Sie können, sofern sie die in der Benutzungsordnung geregelten Qualitätskriterien der Berliner Flughäfen erfüllen, den Taxinachrückplatz vorübergehend nutzen und am Flughafen Tegel ankommende Passagiere laden.