„Der geplante Börsengang der Deutschen Bahn AG kann und darf nur im Interesse der Kunden durchgeführt werden.
Berlin – Dies heißt, mehr Wettbewerb auf der Schiene führt zu günstigen und bezahlbaren Preisen. Und dieses Ziel kann nur durch die Trennung von Netz und Betrieb realisiert werden.“ Dies erklärte Gerhard Riemann, Vorsitzender des BGA-Verkehrsausschusses, angesichts der bevorstehenden Anhörung zum Börsengang der Deutschen Bahn AG im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages heute in Berlin.
Ein Gutachterteam hatte im Januar fünf Szenarien zur möglichen
Privatisierung der Bahn AG vorgelegt. Dabei zeigte sich, dass der
höchste Nutzen für die Kunden durch einen größtmöglichen Wettbewerb, der nur aus der Abspaltung von Netz und Betrieb resultiert, gesichert werden kann. Lediglich im Falle der Beibehaltung der jet-zigen Struktur der Deutschen Bahn AG wäre ein rascher Börsengang mit einem größtmöglichen Haushalts- und Vermögenseffekt des Bundes verbunden. „Die Entscheidung über den Börsengang der Bahn AG darf nicht von der verlockenden Idee bestimmt werden, Haushaltslöcher des Bundes stopfen zu können“, appellierte Riemann an die Verkehrspolitiker aller Parteien. „Dieser Effekt käme nur einem Tropfen auf den heißen Stein gleich, da die Privatisierungserlöse die Finanzprobleme des Bundes nicht lösen können“, so Riemann.
„Es geht bei dieser wichtigen Frage vielmehr um eine
Weichenstellung des gesamten Schienenverkehrs für die Zukunft. Mit einem Marktanteil von 6,6 Prozent im Personenverkehr und 15,8 Prozent im Güterverkehr kann die Bahn nicht mehr so weiter machen wie bisher. Das bekundete Ziel der Deutschen Bahn, stärker Einzelwagen als bisher zu transportieren, zeigt in die richtige Richtung. Der Verkehrsträger Schiene hat Potenzial, durch den Wettbewerb verschiedener Anbieter kundenorientiert und flexibel sowie wesentlich mehr Güter- und Personen¬verkehr durchzuführen“, so Riemann weiter. „Ähnlich der Maut auf Autobahnen sollte künftig eine Netzbetreibergesellschaft Trassenentgelte bei den unterschiedlichen Nutzern eintreiben und für
den Erhalt, die Sicherheit und die Auslastung der Schiene sorgen.
Wenn der Bund 51 Prozent der Anteile einer zu gründenden
Netzbetreibergesellschaft halten würde, könnten die verbleibenden 49 Prozent auf die verschiedenen privaten Bahngesellschaften – so auch anteilig an die Deutsche Bahn AG – aufgeteilt werden. Hierfür ist aber die formale Trennung von Netz und Betrieb unerlässlich“, so
Riemann abschließend.