Ab Januar 2022 erhalten alle Versicherten der BG BAU, die im Ausland arbeiten, die Notfallkarte zur Auslandsversicherung (AUV). Mit der AUV-Notfallkarte wissen die Beschäftigten im Auslandseinsatz, wer ihre zuständige gesetzliche Unfallversicherung ist und welche Angaben nach einem Arbeitsunfall bei der ärztlichen Fachkraft notwendig sind. Zudem bietet die auf der Karte hinterlegte Notfallhotline eine schnelle Beratung im Falle eines Arbeitsunfalls.