Das Coronavirus dominiert mittlerweile den Alltag der Menschen in der ganzen Welt. Wer sich als deutscher Tourist oder Expat noch im Ausland aufhält, fragt sich derzeit, wie es um die Gesundheitsversorgung steht.
Berlin/Düsseldorf – Vor allem durch die Einstufung des Corona-Ausbruchs als Pandemie sehen sich einige Reiseversicherer nun nicht mehr in der Leistungspflicht für Corona-Erkrankungen.
Eine Reisekrankenversicherung gilt im Ausland als unabdingbar, um im Notfall ausreichend medizinisch versorgt zu werden. Allerdings: Viele Versicherer haben in ihren Vertragsbedingungen festgelegt, dass ihre Versicherungsleistungen ausdrücklich nicht gelten, wenn die Gesundheitsgefährdung aufgrund eine Pandemie hervorgerufen wurde. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die aktuelle Ausbreitung des Coronavirus jedoch als eine Pandemie klassifiziert.
Vielen Reisenden und Expats, die nun im Ausland festsitzen und betroffen sind wird dies überraschend vor Augen geführt. Sowohl Klarstellungen von Versicherern als auch die Berichterstattung darüber nehmen zu. Neben der eigentlichen Sorge um eine Ansteckung stellen sich Reisende derzeit die Frage: Was leistet meine Auslandskrankenversicherung in Bezug auf eine Covid-19-Erkrankung?
Die in Hamburg ansässige BDAE-Holding stellt für Menschen, die im Ausland tätig sind Informationen und Tipps zusammen. Es werden auch Versicherungspakete für diese Zielgruppen zusammengestellt. Die BDAE-Versicherung gewährleistet nach eigenen Angaben Versicherungsschutz für Covid-19 trotz Pandemie-Status. Ob ein solcher Schutz nur für bereits Versicherte gilt oder auch für neue Vertragsabschlüsse sollten Interessierte vor Abschluss durch genaues Lesen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen prüfen.
Philipp Belau, Geschäftsführer der auf Auslandsversicherungen spezialisierten BDAE Holding führt aus: „Die BDAE Gruppe hält auch im Corona-Fall ihren Leistungskatalog ein“. Medizinisch notwendige Behandlungen, Untersuchungen sowie Medikamente im Rahmen einer Covid-19-Erkrankung seien selbstverständlich gedeckt. „Dies schließt natürlich den ärztlich verordneten Corona-Test ein.“
Verordnete Quarantäne-Maßnahmen im Ausland setzt die BDAE Gruppe bei ihren Auslandskrankenversicherungen mit stationären Aufenthalten gleich. Und sie weist darauf hin, dass sie in gleichem Maße die Kosten übernimmt.
Inzwischen seien aber auch viele BDAE-Versicherte ins Ausland zurückgekehrt und fragen sich, ob sie dort auch dann weiter versichert sind, wenn das Land noch immer als ein Risikogebiet eingestuft ist. „Die Versicherungsbedingungen gelten weitestgehend unabhängig von den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes.
„Insbesondere unseren Kunden, die ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben, verwehren wir nicht, in ihr Aufenthaltsland zurückzukehren. Demzufolge sind die im Versicherungsvertrag festgelegten Leistungen versichert“, erklärt BDAE-Geschäftsführer Belau.
Kein genereller Anspruch auf Rückflug ins Heimatland bei Covid-19-Infizierung
Wer aufgrund der Corona-Epidemie sein derzeitiges Aufenthaltsland verlassen möchte, hat jedoch bei der BDAE-Versicherung nicht automatisch Anspruch auf einen Rücktransport ins Heimatland – auch dann nicht, wenn er an Covid-19 erkrankt ist.
„Gemäß unserer Versicherungsbedingungen sind medizinisch notwendige Rücktransporte in das Land versichert, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hat. Ein Rücktransport nach Deutschland ist somit nicht pauschal im Versicherungsschutz eingeschlossen“, so die für Produktentwicklung zuständige Larissa Stuhlmacher der BDAE-Versicherung.
„Sollten Sie sich aber in einem Land aufhalten, in dem bei einer Covid-19-Infizierung eine ausreichende medizinische Versorgung nicht gewährleistet ist, so ist der Transport zu einem nächsterreichbaren Krankenhaus versichert, in dem die medizinische Versorgung sichergestellt ist“, ergänzt die Expertin.
Versicherte, die derzeit nicht mehr nach Deutschland ausreisen können, sollten sich an das Auswärtige Amt wenden.
Die Behörde weist Deutsche im Ausland mittlerweile verstärkt auf ihre Krisenvorsorge-Datenbank „Elefand“ hin. Deutsche, die im Ausland leben, können sich dort eintragen, was im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglicht.
Die BDAE Gruppe hat für ihre Versicherten auf der Webseite FAQs zum Thema Coronavirus erstellt, die regelmäßig aktualisiert werden.