Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte sich laut ADAC frühzeitig über die dort geltenden Verkehrsregeln informieren.
München – Die Fragen, welche Tempolimits gelten oder welche Sicherheitsausstattung im Auto mitgeführt werden muss, spielen eine wichtige Rolle. Aber es gibt es auf Europas Straßen noch weitere, teils kuriose Regeln und Vorschriften, die unter Umständen hohe Bußgelder nach sich ziehen können.
Frankreich: Für Führerscheinneulinge gelten zwei Jahre nach bestandener Prüfung gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkungen – außerorts 80 km/h, Schnellstraße 100 km/h, Autobahn 110 km/h. Die Verpflichtung, einen Einweg-Alkoholtester an Bord zu haben, gilt zwar grundsätzlich weiterhin, allerdings wird kein Bußgeld mehr fällig.
Italien: Bei Verstoß gegen die Helmpflicht für Krafträder kann das Zweirad für 60 Tage in Sicherungsverwahrung genommen werden. Und wer mit über 1,5 Promille im Blut erwischt wird, muss mit einer Enteignung und Zwangsversteigerung seines Fahrzeugs rechnen, sofern Fahrer und Halter des Fahrzeugs identisch sind. Wenn die Bezahlung der Maut an der Mautstation nicht korrekt registriert wird (z.B. aufgrund eines technischen Defekts), öffnet sich zwar die Schranke und der Fahrer kann weiterfahren. Allerdings kann eine Nachzahlungsaufforderung kann noch Jahre später per Post kommen. Deshalb: Zahlungsbelege möglichst aufbewahren.
Österreich: Wer unerlaubt auf Privatgrund parkt, wird zwar nicht abgeschleppt, kann aber per Besitzstörungsklage belangt werden. Dabei können Gerichtskosten bis 700 Euro fällig werden. Tempolimitüberschreitungen bis 30 km/h können hier auch mittels Geschwindigkeitsschätzung festgestellt werden (sogenanntes
„Geschultes Amtsauge“). Stichwort Autobahnvignette: Mittels Kameras kann inzwischen präzise festgestellt werden, ob die Vignette gültig und richtig aufgeklebt ist. Verstöße kosten mindestens 120 Euro.
Schweiz: Generell ist das Bußgeldniveau bei den Eidgenossen sehr hoch, daher können Verstöße aller Art den Autofahrer teuer zu stehen kommen. Bei ausländischen Verkehrssündern wird, aufgrund der Fluchtgefahr, das Bußgeld in der Regel an Ort und Stelle verlangt. Bei Nichtbezahlung droht im schlimmsten Fall sogar Ersatzhaft.
Foto: Carstino Delmonte