Nach Ansprache der Gastgeber über verschiedene Kanäle und wöchentlichen Informationsveranstaltungen weitet Airbnb seine Informationskampagne aus. Kürzlich erneuerte Airbnb gegenüber dem Berliner Senat sein Angebot, die Stadt mit einer digitalen Schnittstelle zu unterstützen. Bürokratisches Genehmigungs- und Registrierungssystem schreckt Home Sharer ab und trifft damit die Falschen.
Berlin – Der Privatzimmervermittler Airbnb weitet seine Informationskampagne auf zusätzliche Kanäle aus, um Berlinerinnen und Berliner über das Zweckentfremdungsverbotsgesetz und damit verbundene Verpflichtungen aufzuklären. Ab heute schaltet das Unternehmen dazu Anzeigen in Berliner Online-Tagesmedien, im Radio und auf Social Media.
Bisher findet durch den Senat oder die Bezirke keine Kommunikation zur Aufklärung der Home Sharer statt. Auch hat der Senat weder eine aktualisierte Rechtsverordnung noch entsprechende Ausführungsbestimmungen veröffentlicht, die es den zuständigen Bezirksämtern ermöglichen würden, die neue Regelung einheitlich und ihrem Zweck entsprechend als Erleichterung für Home Sharer umzusetzen.
Seit Inkrafttreten des geänderten Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetzes hat Airbnb bereits zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, um Gastgeber auf die Genehmigungs- und Registrierungspflicht hinzuweisen. Über unterschiedliche Kanäle hat das Unternehmen in den vergangenen Wochen seine Nutzer adressiert und zusätzlich wöchentliche Informationsabende veranstaltet, an denen Gastgeber aus ganz Berlin teilgenommen haben. Ihre Erfahrungen in den letzten Wochen zeigen deutlich, dass Home Sharer von einem komplizierten, intransparenten, und zum Teil widersprüchlichen Genehmigungsprozess abgeschreckt werden.
Alexander Schwarz, Geschäftsführer Airbnb Deutschland, Österreich & Schweiz: „Wir wollen, dass sich Gastgeber an die Regeln halten können und nicht von einem bürokratischen System abgeschreckt werden. Wir möchten Berlin dabei unterstützen, tatsächlich zwischen Privatpersonen, die ihr selbstgenutztes Zuhause gelegentlich vermieten, und professionellen Anbietern zu unterscheiden. Dies geht nur gemeinsam in einer Kooperation. Daher haben wir gegenüber dem Senat unser Angebot erneuert, eine gemeinsame digitale Schnittstelle einzurichten.“
Die Umsetzung des neuen Gesetzes mit einem gemeinsamen, digitalen Genehmigungs- und Registrierungssystem würde es Privatpersonen, die ihr Zuhause vermieten wollen, vereinfachen, eine Genehmigung zu bekommen. Die Bezirksämter könnten die dafür erforderlichen Daten mit erheblich reduziertem bürokratischen Aufwand direkt von den Gastgebern erhalten. Dies würde eine schnellere Bearbeitung ermöglichen und die Bezirksämter zusätzlich entlasten.
Das gegenwärtige Genehmigungssystem macht es Home Sharern entgegen der gesetzlichen Zielsetzung unverhältnismäßig schwer, eine Genehmigung zu beantragen, die ihnen laut Gesetz im Regelfall zusteht, und schützt dabei keinen Wohnraum.
Denn es sind vor allem Home Sharer betroffen, deren Wohnungen dem langfristigen Wohnungsmarkt ohnehin nicht zur Verfügung stehen würden. Das kann nicht im Interesse einer modernen und weltoffenen Stadt wie Berlin sein und konterkariert die gewünschte Wirkung des Gesetzes.