Air Berlin beginnt Roadshow am 21. April


22 Apr 2006 [12:56h]     Bookmark and Share




Erstnotiz am 5. Mai geplant

Frankfurt –

  – Kapitalerhöhung ca. 350 Mio. Euro, u. a. zur Finanzierung
    weiteren Wachstums
  – Streubesitz nach Börsengang bei mindestens 50 %
  – CEO Joachim Hunold gibt keine Anteile ab
  – Bevorrechtigte Zuteilung für Bonuskarten-Inhaber

Die Air Berlin PLC wird vom 21. April bis voraussichtlich 4. Mai
auf einer internationalen Roadshow Investoren das Unternehmen
präsentieren und für den Kauf der Air Berlin-Aktie werben. Die
Zeichnungsfrist, während der die Anleger Kaufangebote abgeben können, wird voraussichtlich am 28. April beginnen. Bis zu diesem Termin wird auch die Preisspanne veröffentlicht, die im so genannten
Decoupling-Verfahren auf Basis der Resonanz aus den Investorengesprächen festgelegt wird. Die Air Berlin Aktie soll ab
dem 5. Mai unter der Wertpapierkennnummer AB1000 und der ISIN GB00B128C026 (International Securities Identification Number) im amtlichen Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.

„Mit dem Börsengang von Air Berlin erschließen wir uns
zusätzliche, attraktive Wachstumspotenziale. Wir sind heute schon
Spitze bei der Kundenzufriedenheit. Mit der Erweiterung unseres
Angebots werden wir dieses Potenzial noch besser heben können“, sagte der CEO des Unternehmens, Joachim Hunold.

Die angebotenen Aktien stammen aus einer Umplatzierung von Aktien der derzeitigen Aktionäre sowie einer Kapitalerhöhung. Dabei macht die Kapitalerhöhung mehr als die Hälfte aus und wird ca. 350 Mio. Euro betragen. Darüber hinaus haben die abgebenden Aktionäre den Konsortialbanken eine so genannte Greenshoe-Option über weitere 15% (bezogen auf die Zahl der angebotenen Aktien) eingeräumt. 

Die Aktien der Gesellschaft werden in Deutschland privaten und

institutionellen Investoren öffentlich und außerhalb Deutschlands
institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung zur
Zeichnung angeboten, einschließlich einer Platzierung bei so
genannten Qualified Institutional Buyers nach Rule 144A in den USA. Der Streubesitz soll nach der Platzierung über 50 % betragen.

Joachim Hunold wird im Rahmen des Börsengangs keine Aktien abgeben und hat sich verpflichtet, danach für einen Zeitraum von 18 Monaten keine Aktien der Gesellschaft zu verkaufen. Die Gesellschaft und die abgebenden Aktionäre haben sich verpflichtet, innerhalb eines Zeitraumes von insgesamt sechs Monaten nach dem Datum der Zulassung keine Aktien auszugeben bzw. zu verkaufen (so genannter Lock-up). 

Teilnehmer des Top Bonus Card Programms der Air Berlin sollen bei der Zuteilung bevorrechtigt behandelt werden. Dies gilt für alle
Personen, die am 12. April 2006 Teilnehmer des Bonus-Programms waren. Die bevorrechtigte Zuteilung umfasst keinen Preisnachlass.

Air Berlin ist unter den Low-Fare-Carriern die Nummer 1 in
Deutschland und die Nummer 3 in Europa. Als zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft verfügt sie bereits heute über führende
Marktpositionen und ein umfangreiches Streckennetz. Mit der klaren Premium-Positionierung im Low-Fare-Bereich erreicht Air Berlin eine sehr hohe Kundenzufriedenheit und ist auch für Geschäftsreisende attraktiv. Air Berlin verfügt über effiziente Kostenstrukturen und ein umfangreiches und flexibles Absatz- und Vertriebsnetz. Aufbauend auf ihren Stärken zielt die Strategie von Air Berlin auch weiterhin auf nachhaltiges und profitables Wachstum. Dazu dienen u.a. ein stärkerer Fokus auf Geschäftsreisende, der weitere Ausbau des Flugnetzes und die Steigerung der Umsatzerlöse aus zusätzlichen Leistungen.

Die dem Unternehmen zufließenden Nettoerlöse sollen hauptsächlich
für das weitere Wachstum der Gesellschaft verwendet werden,

insbesondere für den Erwerb neuer Flugzeuge.

Im ersten Quartal 2006 hat Air Berlin 8,5 Prozent mehr Gäste als
im Vergleichszeitraum des Vorjahres befördert. Dabei ist besonders zu beachten, dass die besonders aufkommensstarke Ostersaison diesmal nicht ins erste Quartal fiel. Mit 2.751.770 Passagieren wurden 214.721 mehr gezählt als im Vorjahr.

Air Berlin wird beim Börsengang von der Commerzbank und Morgan Stanley als Joint Global Coordinators sowie NORD/LB und Société Générale als Co-Lead Manager begleitet.

Der Wertpapierprospekt für das öffentliche Angebot steht im
Internet unter ipo.airberlin.com zum Download bereit und ist zudem in gedruckter Form bei der Gesellschaft und den Konsortialbanken
kostenlos erhältlich. 

Über Air Berlin
Air Berlin ist die zweitgrößte Fluggesellschaft Deutschlands und
der drittgrößte Low-Fare-Carrier in Europa. Die Airline wurde 1978 gegründet und befindet sich seitdem auf Wachstumskurs. Mit dem Euro Shuttle, der europäische Städte miteinander verbindet, hat die Fluggesellschaft neue Maßstäbe gesetzt. Das attraktive
Preis-Leistungs-Verhältnis ist für Geschäftsreisende wie für
Privatreisende gleichermaßen interessant. Auf Grund des hohen
Servicestandards wurde die Airline von Stiftung Warentest im Januar 2005 zum Testsieger im Vergleich mit 15 internationalen
Fluggesellschaften gewählt. Air Berlin beschäftigt mehr als 2.650
Mitarbeiter. Die Flotte zählt zu den jüngsten in Europa und besteht
derzeit aus 56 Maschinen. Die Fluglinie erzielte 2005 einen Umsatz
von 1,22 Milliarden Euro und konnte 13,5 Millionen Gästen befördern. Seit Anfang 2004 ist Air Berlin mit 24 Prozent an NIKI, der österreichischen Low Fare Airline von Niki Lauda, beteiligt.

Disclaimer

„Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch
eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf der Basis des im Internet unter
www.airberlin.com veröffentlichten Prospekts, der bei der Air Berlin PLC (Saatwinkler Damm 42-43, 13627 Berlin), Commerzbank Aktiengesellschaft (ZRA FB1, Unternehmensrecht und Börseneinführung, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main, Fax 069-136 29299), Morgan Stanley Bank AG (Junghofstraße 13-15, 60311 Frankfurt am Main, Fax 069-2166 7362), NORD/LB (Friedrichswall 10, 30159 Hannover, Fax
0511-3619791) und Société Générale (Mainzer Landstraße 36, 60325 Frankfurt am Main, Fax 069-7174459) zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten wird.

Diese Pressemitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen
sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika
(USA) bzw. innerhalb der USA bestimmt und dürfen nicht an „U.S.
persons“ (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) definiert) sowie an
Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt
oder weitergeleitet werden. Diese Pressemitteilung ist kein Angebot
bzw. keine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA. Die Wertpapiere der Air Berlin PLC wurden nicht gemäß den Vorschriften der Securities Act registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nicht an U.S. persons verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden.

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and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die „Order“) haben oder (iii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order („high net worth companies, unincorporated associations etc.“) erfasst sind (alle solche Personen im folgenden „Relevante Personen“ genannt). Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht
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