Lufthansa-Streiks: Betroffene Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung


07 Nov 2019 [16:39h]     Bookmark and Share


Lufthansa-Streiks: Betroffene Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung

Foto: Carstino Delmonte



Lufthansa-Passagiere haben aufgrund des heutigen Streiks Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Das zumindest meint das Flurechteportal Airhelp. Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrechte von Airhelp, erklärt die juristischen Hintergründe:

„In Deutschland droht Ende dieser Woche ein Flugchaos, denn die Flugbegleiter der Lufthansa werden ihre Arbeit am Donnerstag und Freitag niederlegen. Betroffene Passagiere sollten unbedingt die aktuelle Lage beobachten und regelmäßig den Status ihres Fluges überprüfen. Reisende, deren Lufthansa-Flüge aufgrund des Streiks gestrichen werden, haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Gleiches gilt für Passagiere, deren Flüge ihr Ziel erst mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen. Dies regeln die europäischen Fluggastrechte.“

Im April 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof nämlich, dass selbst ein unangekündigter Streik des Airline-Personals keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen auszuzahlen. Zwar weigern sich dennoch einige Airlines, ihre Passagiere bei Streiks finanziell zu entschädigen, doch viele Airline-Kunden konnten bereits europaweit Entschädigungen in ähnlichen Fällen durchsetzen.

Neben der finanziellen Entschädigung ihrer Passagiere müssen Airlines, also hier die Lufthansa bei Wartezeiten von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf muss sogar eine Unterkunft bereitgestellt und die Beförderung dorthin ermöglicht werden. Fluggäste der Lufthansa sollten unbedingt auf diese Rechte bestehen und sich von der Airline nicht zu Unrecht abspeisen lassen.“

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Dann gibt es also keine Ausgleichszahlung von der Airline.







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